Erleichterung für nicht-binäre Menschen
Geschlechtseintrag soll auch ohne ärztliches Attest geändert werden können
Die Ampel entstaubt Regelungen für Anträge auf Änderung der Geschlechtsidentität und des Vornamens. Pathologisierung des Verfahrens soll künftig vermieden werden.
Veröffentlicht:Berlin. Die Ampel kommt nicht binären Menschen entgegen und plant die die Änderung des Geschlechtseintrags weiter zu vereinfachen. Das Justiz- und das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wollen in diesem Zusammenhang die Vorlage eines ärztlichen Attests nicht länger zur Bedingung machen.
Damit könnten Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, von der als „diskriminierend und pathologisierend empfundenen Fremdbestimmung“ befreit werden, die Einschätzung eines Arztes einzuholen, heißt es in der Begründung des Entwurfs, der der Ärzte Zeitung vorliegt. Die Koalition greift somit die Kritik der Fachöffentlichkeit auf, dass nicht binäre Menschen die Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität bislang von der Einschätzung von Ärzten abhängig machen müssten.
Gang zum Standesamt soll genügen
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“ sollen die Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen in die Standesämter verlagert werden. Eine entsprechende Erklärung und die Versicherung, dass der gewählte Geschlechtseintrag ihrer Geschlechtsidentität am besten entspreche sowie dass ihnen die Tragweite der mit der Erklärung ausgelösten Folgen bewusst sei, soll künftig genügen.
Für Minderjährige will die Bundesregierung gleichzeitig die Beratungsangebote ausbauen und stärken. (af)