238 Abgeordneten legen Gesetzentwurf vor

Gesetzesvorstoß zum Schwangerschaftsabbruch empört Union

Wird der Abtreibungsparagraf 218 noch kurz vor dem Ende der Wahlperiode abgeschafft? Ein parteiübergreifender Vorstoß hierfür verärgert die Union. Vor allem wegen einer Unterschrift unter dem Entwurf.

Veröffentlicht:
OP-Besteck für einen Schwangerschaftsabbruch liegt in einem Operationssaal des Universitätsklinikums in Mannheim.

OP-Besteck für einen Schwangerschaftsabbruch liegt in einem Operationssaal des Universitätsklinikums in Mannheim.

© Uwe Anspach/dpa

Berlin. Die CDU/CSU-Opposition im Bundestag reagiert empört auf einen Gesetzesvorstoß eine Gruppe von 238 Abgeordneten zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten. Unionsfraktionschef Friedrich Merz griff vor allem Bundeskanzler Olaf Scholz scharf an, der den Gesetzentwurf als SPD-Abgeordneter mitgezeichnet hat. „Ich bin wirklich entsetzt darüber, dass derselbe Bundeskanzler, der immer wieder vom Zusammenhalt, vom Unterhaken und von Gemeinsinn spricht, mit auf der Liste dieses Gruppenantrages mit seiner Unterschrift erscheint.“

Lesen sie auch

Mit dem Vorstoß solle versucht werden, „den Paragrafen 218 jetzt noch im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen“, sagte Merz. „Das ist skandalös, was der Bundeskanzler da macht.“ Es handele sich um ein Thema, „das wie kein zweites das Land polarisiert, das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen“.

Pflicht zur Beratung bliebe bestehen

Schwangerschaftsabbrüche sind derzeit laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Tatsächlich bleiben sie in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen 218 wird seit Jahren gestritten.

Nach dem Vorschlag der Abgeordneten sollen Abtreibungen bis zur 12. Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt oder die Ärztin strafbar machen. Die Frau bliebe straffrei. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Pflanzenzweige in Reagenzgläsern

© chokniti | Adobe Stock

PMS? Phytotherapie!

Evidenzbasierte Phytotherapie in der Frauenheilkunde

Anzeige | Bionorica SE
Packshot Agnucaston

© Bionorica SE

PMS? Phytotherapie!

Wirkmechanismus von Agnucaston® 20 mg

Anzeige | Bionorica SE
Mönchspfeffer Pflanze

© Lemacpro / AdobeStock

Phytotherapie bei PMS

Wissenschaftliche Kurzinformation zu Agnucaston® 20 mg

Anzeige | Bionorica SE
Was zur Prophylaxe wirklich nützt

© bymuratdeniz / Getty Images / iStock

Rezidivierende Harnwegsinfekte

Was zur Prophylaxe wirklich nützt

Kooperation | In Kooperation mit: Dermapharm AG
Fast jede Frau macht die Erfahrung einer Blasenentzündung. Häufigster Erreger ist E. coli.

© Kateryna_Kon / stock.adobe.com

Prophylaxe von Harnwegsinfekten

Langzeit-Antibiose nicht mehr First Line

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Dermapharm AG
Plädoyer für die Immunprophylaxe bei Harnwegsinfekten

Experten-Workshop

Plädoyer für die Immunprophylaxe bei Harnwegsinfekten

Kooperation | In Kooperation mit: Dermapharm AG
Kommentare
Menorrhagie – starke Regelblutungen sind kein Tabu

© privat

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Menorrhagie – starke Regelblutungen sind kein Tabu

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Hologic Deutschland GmbH, Berlin
Dr. Dorothee Struck ist Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Ärztin für Naturheilverfahren und mit einer Praxis für Frauengesundheit in Kiel niedergelassen.

© Portraitfoto Dr. Dorothee Struck: © "Lichtartistin" Melanie Eltermann, Kiel; Stockfoto: © Elena Nechaeva / Getty Images / iStock

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Beschwerdefreie Tage vor den „Tagen“ dank Mönchspfeffer

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Bionorica
Ein Kerngedanke von Vision Zero ist, die Zahl der vermeidbaren krebsbedingten Todesfälle immer weiter zu senken und idealerweise gegen Null zu bringen.

© Kateryna_Kon / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Vision Zero in der Onkologie – fangen wir an

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps