Baden-Württemberg
Gesundheitskonferenzen werden Pflicht für Kommunen
STUTTGART. Baden-Württemberg will die Strukturen im Gesundheitswesen neu ordnen. Die Landesregierung sieht sich mit dem Landesgesundheitsgesetz, das am Dienstag vom Kabinett beschlossen wurde, in einer bundesweiten "Vorreiterrolle".
Wichtiges Koordinationsinstrument in diesem Prozess soll die Landesgesundheitskonferenz sein, die mindestens einmal jährlich tagt und in der alle relevanten Akteure vertreten sind.
Dies gilt für Kostenträger, Ärzteverbände und andere Leistungserbringer, Vertreter der Wissenschaft, der Patienten, der Kammern, der kommunalen Landesverbände und des Ministeriums.
Allerdings kann diese Konferenz wegen fehlender Landeskompetenz zu vielen Themen keine rechtsverbindlichen Beschlüsse fassen.
Das neue Landesgesetz will Kommunale Gesundheitskonferenzen für alle Stadt- und Landkreise mit eigenen Gesundheitsämtern zur Pflicht machen. Bisher gibt es ein solches Gremium in 37 der landesweit 44 Stadt- und Landkreise. Landesgesundheitsministerin Katrin Altpeter (SPD) nannte deren Ergebnisse "vielversprechend".
Denn die Gesundheitskonferenzen führten kommunalen Sachverstand und Expertenwissen zusammen und bezogen auch die Bürger mit ein, so Altpeter.
Prävention als eigenständige Säule
Eine gesetzliche Grundlage erhält auch der sektorenübergreifende Landesausschuss, der erstmals 2011 etabliert wurde.
Darin sind die relevanten Akteure für die ambulante und stationäre Bedarfsplanung eingebunden. Weiteres Ziel des Gesetzes ist die Aufwertung der Prävention als eigenständige Säule neben der Kuration und Pflege.
Dafür wird ein neuer Landesausschuss für Prävention und Gesundheitsförderung geschaffen. Er soll, so das Ministerium, "landesweite Programme entwickeln und steuern".
Geordnet werden soll mit dem Gesetzesvorhaben auch die Arbeit bestehender Beiräte oder Arbeitsgemeinschaften, wie etwa der LAG Sucht oder dem Landesbeirat Onkologie.
Diese Gremien hätten nach der künftigen Rechtslage anders als bisher "kein zeitlich unbegrenztes Mandat mehr". Zu Beginn jeder Legislaturperiode sollten Auftrag und Notwendigkeit dieser Einrichtungen neu geprüft werden, erklärte Altpeter.
Das Gesetz geht nach der Sommerpause in die Anhörung und soll zum Jahreswechsel in Kraft treten. (fst)