Tabaksteuermodernisierungsgesetz
Gesundheitspolitische Lenkungswirkung von höheren Tabaksteuern hinterfragt
Im Bundestags-Finanzausschuss stehen medizinische Experten Rede und Antwort zum Verhältnis der Risiken von Kippen sowie E-Dampf zu höheren Tabaksteuern. Das könnte bald im Bundestag nachwirken.
Veröffentlicht:Berlin. Der Bundesrat hat schon sein Placet gegeben für den Entwurf des Bundesfinanzministers Olaf Scholz (SPD) zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG). Die Reform diene unter anderem der Steuergerechtigkeit, argumentiert die Bundesregierung. Zudem würden Steuermehreinnahmen erzielt, beginnend bei 1,3 Milliarden Mehreinnahmen im Jahr 2022 bis zu 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2026. Ärzte, Vertreter von wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und Verbänden, aber auch die besonders betroffene E-Zigaretten-Industrie ließen indes am Montag im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses kein gutes Haar an dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Gesundheitspolitische Lenkungsaspekte spielten bei dem modifizierten Steuermodell offensichtlich keine Rolle, monierte zum Beispiel Dr. Katrin Schaller, kommissarische Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ). „Der aktuelle Gesetzentwurf hat lediglich die Generierung von Steuereinnahmen zum Ziel und verschenkt das große Potenzial, deutliche Steuererhöhungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung bei gleichzeitigem Anstieg der Steuereinnahmen einzusetzen“, so Schaller.
Das DKFZ begrüße, dass Tabakerhitzer höher als bisher besteuert werden und E-Zigaretten in Deutschland erstmals eine eigene spezifische Steuer erhalten sollen. Gleichzeitig bedauere sie, so Schaller, dass mit der für gesundheitspolitische Zielsetzungen viel zu geringen Steuer auf Rauchtabakprodukte auf Jahre hinaus die Chance verschenkt werde, einen bedeutsamen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung zu leisten.
Hat man sich im Finanzministerium schlicht verrechnet?
Heftige Kritik kam – unisono von den Sachverständigen der E-Dampf-Branche wie auch der ärztlichen Expertise – an der Art, wie nikotinhaltige Liquids der E-Zigaretten künftig besteuert werden sollten. Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG), rechnete vor, dass ein Liquid-Fläschchen mit 20 Milliliter Nikotin künftig mit acht Euro besteuert werden solle und damit fünfmal mehr koste als Feinschnitt zum Drehen. Die Nikotin-Milligramm-Umrechnung vom Feinschnitt auf E-Dampf sei dabei überhaupt nicht nachzuvollziehen, argumentierte er. „Es scheint so, als ob sich jemand im Finanzministerium bei der Erstellung des Gesetzentwurfes verrechnet hat“, so Dahlmann. Klar sei, dass der Umstieg der im Vergleich zur konventionellen Tabakzigarette auf die wesentlich weniger gesundheitsgefährdende E-Zigarette nicht mehr attraktiv sei.
Suchtmediziner plädieren für niedrigere Steuern auf E-Dampf und Tabakerhitzer
Dr. Tobias Rüther, an der Spezialambulanz für Tabakabhängigkeit des Klinikums der Universität München als Oberarzt und Privatdozent tätig, erläuterte auf mehrfache Nachfrage der Bundestagsabgeordneten aller Parteien, dass „der Raucher abhängig ist vom Nikotin, er aber nicht an seiner Sucht, sondern an den Verbrennungsprodukten stirbt.“ Im Sinne der Schadensminderung – Harm Reduction – sei es also sinnvoll, den Umstieg auf E-Dampf oder Tabakerhitzer zu schaffen, deren Aerosole bis zu 95 Prozent weniger kanzerogene Stoffe erhielten als die beim Gebrauch konventioneller Tabakzigaretten. „Sie müssen wissen, dass Raucher abhängig sind und – wenn sie überhaupt ernsthaft aufhören wollen – sieben bis acht Entwöhnungsversuche brauchen, bis es klappt“, so Rüther.
Den Rücken stärkten ihrem Kollegen Rüther in seiner Aussage die weiteren klinischen Sachverständigen, der Gefäßmediziner Professor Martin Storck, Direktor der Klinik für Gefäß- und Thoraxchirurgie des Städtischen Klinikums Karlsruhe, und Dr. Bernd Werse vom Centre for Drug Research des Instituts für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung der Goethe-Uni Frankfurt. Unisono wiesen die drei Sachverständigen auch darauf hin, dass entgegen aller Behauptungen keine Evidenz für das Vorliegen der Gateway-Hypothese zu finden seien, wonach besonders Jugendliche über E-Dampf zum Einstieg in eine Raucherkarriere verleitet würden.
Leitlinie versus „Einzelmeinungen“
Für das Aktionsbündnis Nichtrauchen (ABNR) warnte Dr. Ulrike Helbig, sich nicht von „Einzelmeinungen“ – gemeint waren die Aussagen von Rüther, Storck und Werse zu E-Dampf und Tabakerhitzern als Werkzeuge im Sinne der Harm Reduction – irreführen zu lassen. Es fehle schlicht der wissenschaftliche Beweis für solche Äußerungen – auch die Erfahrungen aus dem Behandlungskontext zählten für sie nicht, bedeutete Helbig. Und ergänzte: „Die relevante S3-Leitlinie legt aus wissenschaftlicher Perspektive dar, dass die E-Zigaretten nicht zur Harm Reduction beitragen.“