Wartezeiten

Gröhe legt nach

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BERLIN/MÜNCHEN. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat noch einmal seine Bestrebungen bekräftigt, Kassenpatienten rascher zu einem Termin beim Facharzt verhelfen zu wollen.

"Monatelange Wartezeiten sind nicht akzeptabel", sagte er dem Nachrichtenmagazin "Focus". Auch gesetzlich versicherte Patienten müssten "zeitnah einen Facharzttermin bekommen". Gröhe kündigte an: "Wir verbessern die Versorgung und den Service für gesetzlich Versicherte."

Der Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Professor Karl Lauterbach, sprach von Handlungsdruck.

Die SPD werde auf schnelle Umsetzung des Koalitionsvertrags dringen. Der sieht vor, dass die KVen Servicestellen einrichten, über die Kassenpatienten binnen vier Wochen einen Termin beim Facharzt erhalten.

Der GKV-Spitzenverband sieht die Ärzte am Zug: "Kaum eine Arztpraxis in Deutschland ist ohne die gesetzlich Versicherten überlebensfähig - und trotzdem scheinen einige Ärzte bei der Terminvergabe diese Tatsache zu vergessen", sagte Vorstandsvize Johann-Magnus von Stackelberg am Sonntag.

"Wir sind gespannt, wie die Ärzteschaft die Terminvergabe künftig gerechter organisieren will. Vielleicht hilft der im Koalitionsvertrag aufgezeigte finanzielle Druck." (dpa)

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Kommentare
Alfred Besand 15.01.201412:08 Uhr

Privatversicherte im Standardtarif werden nicht behandelt !

Herr Dr.med. Schätzler ist es nur der Termin-Murks den irgendwelche Fachärzte in irgendwelchen Regionen veranstalten?

Sicherlich nicht, Privat- Versicherte in der Tarifstufe STN bekommen überhaupt keinen Behandlungstermin in der Augenarztpraxis. Diese werden bei der Anmeldung von der MFA schon damit abgekanzelt, „für den 1.8 fachen Gebührensatz behandelt unser Chef sie nicht“.

Von „privatärztlich orientierten Termine“ kann man hier sicherlich nicht sprechen. Auch hier werden vertragsärztliche Pflichten nicht eingehalten. Denn auch dieser Kreis von Patienten fällt unter den Sicherstellungsauftrag. Dies ist nicht nur eine „Benachteiligung“ sondern auch eine Diskriminierung dieser Patienten.
Auch hier wäre es die herausragende Pflicht „der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die Erfüllung vertragsärztlicher Pflichten nach dem Sicherstellungsauftrag einzuklagen“.

Es kann nicht angehen, dass Privatversicherte im Standardtarif, trotz gesetzlicher Regelungen, im Alter zu „Bittstellern“ bei dieser Fachrichtung werden. Die Aufsichtsbehörden der Länder sollten bei Bekanntwerden solcher Fälle es nicht nur bei einem „höflichen“ Schreiben an die KVen belassen sondern auch auf den Sicherstellungsauftag für diesen Patientenkreis verweisen.

Wo ist hier die freie Arztwahl, wenn eine KV daraufhin lediglich nur zwei Ärzte benennen kann die sich bereit erklärten diesen Patientenkreis zu behandeln.

Übrigens lag die Wartezeit für einen Augenarzttermin für diesen Privatversicherten-Patienten bei fast einem Vierteljahr.

Herr Dr.med. Schätzler Ihre Artikel werden in Fachkreisen aber auch von mir sehr geschätzt, darum habe ich mir erlaubt aufzuzeigen, aus Sicht eines Privatversicherten im Standardtarif wie es diesem Kreis ergeht, trotz gesetzlicher Regelungen. Es ist nicht alles Gold was glänzt auch für die sogenannten „Privatversicherten“.
Nur vielen ist dieses gar nicht bekannt, oder man traut sich nicht, dies anzusprechen.
Betroffene können nur hoffen, dass unser neuer Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe auch hier tätig wird, denn wer soll diesem Kreis sonst helfen können.
Alfred Besand
Mainz

Dr. Thomas Georg Schätzler 13.01.201412:03 Uhr

So geht es wirklich nicht weiter!

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ist als Ex-Generalsekretär seiner Partei wohl immer noch "der Mann fürs Grobe"? Wie sollen wir Hausärzte/-innen in Westfalen-Lippe und Nordrhein mit unserer täglichen "Kassenpatienten"-Arbeit von morgens früh bis abends spät denn verantwortlich sein für den T e r m i n - M u r k s, den irgendwelche Fachärzte in irgendwelchen Regionen dieser Republik veranstalten?

Die Ärzte Zeitung berichtete mit Fotos, wie im September 2013 wartende Patienten in einer 400 Meter langen Schlange vor einer Augenarztpraxis in Gera/Thüringen anstanden, um einen Termin beim Vertragsarzt zu ergattern.
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/bedarfsplanung/article/851571/paradoxe-situation-schlangestehen-augenarzt-praxis.html

Vertrags-Ärztinnen und -Ärzte werden kollektiv als Geiseln genommen, nur weil bundesweit manche Fachärzte ihre Terminplanungen nicht geregelt bekommen und wollen? Bei d i e s e n wäre es die herausragende Pflicht der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die Erfüllung vertragsärztlicher Pflichten nach dem Sicherstellungsauftrag einzuklagen. Denn in einigen Fachrichtungen werden egoistisch-chaotisch, privatärztlich orientiert Termine mit offensichtlicher Benachteiligung von "Kassenpatienten" vergeben.

Auflaufende Krankenhaushonorare für GKV-Patienten, die länger als 4 Wochen o h n e Rücksicht auf Dringlichkeit, Versorgungs- und Inanspruchnahme-Realität auf einen Termin bei irgendeinem Vertrags-Facharzt warten und deswegen alternativ Fachärzte in den Klinikambulanzen aufsuchen, sollen e n t g e g e n dem Verursacherprinzip von der G e s a m t-Vergütung a l l e r ambulant vertragsärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen k o l l e k t i v abgezogen werden. Dies ist ein offener Vertragsbruch nach SGB V und die Einführung einer rechtswidrigen Kollektiv- und Sippenhaftung.

Also: Einführung von Mindest-Sprechzeiten für GKV-Patienten (z. B. 18-20 Stunden/Woche) für a l l e Fachrichtungen (Pathologen natürlich ausgenommen) als Grundvoraussetzung für die Vertragsarztzulassung als Vollzeitjob und anteilige Regelungen für Teilzeit und Jobsharing. Meine persönliche Situation: Netto 34 Stunden/Woche für vertragsärztliche Tätigkeit - noch Fragen?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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