Bundestag

Im Notfall ist der Gatte künftig bevollmächtigt

Neues Notvertretungsrecht soll den Beistand zwischen Eheleuten in schweren Krankheitsfällen erleichtern.

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BERLIN. Der Bundestag hat die Beistandsmöglichkeiten unter Ehe- und Lebenspartnern neu geregelt. Erstmals schafft der Gesetzgeber für Ärzte die Möglichkeit, im Zentralen Vorsorgeregister Auskunft über dort hinterlegte Dokumente zu erhalten.

Anders als oft angenommen, können Ehe- und Lebenspartner nach geltendem Recht für ihren nicht mehr handlungsfähigen Partner keine Entscheidungen über medizinische Behandlungen treffen. Dies gilt jedenfalls dann nicht, solange sie nicht als rechtliche Betreuer bestellt oder durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt sind. Das nun geänderte Betreuungsrecht schafft die gesetzliche Annahme einer Bevollmächtigung.

Dadurch soll die "zeitliche Lücke zwischen der Akutversorgung durch den Arzt im Falle eines Unfalls oder einer lebensbedrohlichen Erkrankung" und beispielsweise der Betreuerbestellung überbrückt werden. Dies könne Betreuungsgerichte entlasten, da vorläufige Betreuerbestellungen per einstweiliger Anordnungen weitgehend vermieden werden könnten, heißt es.

Anders als noch im Gesetzentwurf ist das Vertretungsrecht auf die "Gesundheitssorge" beschränkt, vermögensrechtliche Fragen sind nicht erfasst. Die Koalition lege ein Notvertretungsrecht in engem Rahmen vor, so dass das Missbrauchspotenzial beschränkt werde, sagte die CDU-Abgeordnete Sabine Sütterlin-Waack bei der Beratung. Der SPD-Abgeordnete Matthias Bartke bezeichnete die Vorsorgevollmacht als "absolut vorzugswürdig". Allerdings hätten nur vier Prozent der Erwachsenen in Deutschland bisher eine solche Vollmacht hinterlegt.

Katja Keul von den Grünen kritisierte, die Neuregelung produziere "viel Risiko und wenig Nutzen": "Ihre These, dass die meisten Menschen ohnehin ihren Ehepartner als Bevollmächtigten einsetzen würden, stimmt einfach nicht", sagte Keul. Sie bedauerte, mit dem Gesetz werde die Vorsorgevollmacht geschwächt. Vermutlich würden Ärzte bei Zweifeln an der Vertretungsbefugnis ohnehin wieder das Betreuungsgericht anrufen.

Moniert wurde von den Grünen zudem, dass das Notvertretungsrecht ausschließlich für Eheleute gilt, andere Formen des Zusammenlebens hingegen ausgeblendet werden. Auch die Linksfraktion lehnte das Gesetz ab.

Über die Fraktionen hinweg Zustimmung fand am Donnerstag hingegen die Erhöhung der Vergütungen für Berufsbetreuer und Betreuungsvereine. Deren Stundensätze sind seit elf Jahren nicht mehr angepasst worden. Die Anhebung um 15 Prozent geht alleine zu Lasten der Länderhaushalte, sagte die CDU-Abgeordnete Sütterlin-Waack. Im Gesetzentwurf ist von Mehrkosten von bundesweit rund 115 Millionen Euro im Jahr die Rede. Für das Jahr 2015 wird die Vergütung für Berufsbetreuer mit knapp 768 Millionen Euro angegeben.

Angesichts der finanziellen Probleme vieler Betreuungsvereine habe die Koalition aber nicht mit einer Anpassung warten wollen. Die Justizminister der Länder hatten dafür plädiert, zunächst die Qualität der Betreuung zu evaluieren.

Das Gesetz soll frühestens ein halbes Jahr nach Verkündung in Kraft treten. Damit soll Eheleuten und Lebenspartnern Gelegenheit gegeben werden, sich über die Neurregelung zu informieren. (fst)

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