Coronavirus
Immunitätsausweis noch keine ausgemachte Sache
Noch laufen die Beratungen zum Immunitätsausweis nach einer SARS-CoV-2-Infektion, betont die Bundesregierung. Verfassungsrechtlich hält man das Vorhaben für unbedenklich – und auch von einer verdeckten Impfpflicht will man nichts wissen.
Veröffentlicht:Berlin. Die Einführung eines Immunitätsausweises nach einer durchlebten Coronavirus-Infektion bleibt in der Schwebe. Die Überlegungen dazu seien „noch nicht abgeschlossen“, schreibt die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion.
Zunächst wolle man die Einschätzung des Deutschen Ethikrats in der Sache abwarten, da die Nutzung einer solchen Immunitätsdokumentation auch ethische Fragen aufwerfe.
„Grundsätzlich verfassungsgemäß“
Einem Immunitätsausweis könne in einer Pandemie gleichwohl „besondere Bedeutung“ zukommen, betont die Bundesregierung. Das Instrument sei in anderem Zusammenhang – etwa beim Nachweis einer Masernimmunität – bereits gesetzlich geregelt.
Verfassungsrechtliche Bedenken sieht die Regierung nicht. Es sei davon auszugehen, „dass eine Immunitätsdokumentation auch im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie die betroffenen Gleichheitsrechte grundsätzlich verfassungsgemäß ausgestaltet werden könnte“.
Den Vorwurf, der Immunitätsausweis komme einer verdeckten Impfpflicht gleich, weist die Regierung mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz zurück. Dort sei geregelt, dass jede Schutzimpfung „unverzüglich“ in einem Impfausweis oder einer Impfbescheinigung zu dokumentieren sei. Daraus lasse sich keine Impfpflicht ableiten. Das Gleiche gelte für den Immunitätsausweis.
SPD: Immunität muss belegt sein
Die Einführung eines Immunitätsausweises ist innerhalb der Koalition umstritten. Die SPD macht zur Voraussetzung, dass eine Immunität nach einer Coronavirus-Infektion zunächst wissenschaftlich klar belegt sein müsse.
Oppositionsvertreter hatten vor einer Zwei-Klassen-Gesellschaft von Menschen mit und ohne Ausweis gewarnt. (hom)