Indisches Patentamt enteignet Bayer

BERLIN (cw). Erstmals hat das indische Patentamt einem Generikahersteller eine Zwangslizenz für ein noch patentgeschütztes Arzneimittel erteilt. Betroffen davon ist die Bayer AG.

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Ein Mitarbeiter in der Bayer-Produktionsanlage bei der Abfüllung des Krebsmittels Sorafenib. Das Medikament darf jetzt ein indischer Hersteller nachbauen.

Ein Mitarbeiter in der Bayer-Produktionsanlage bei der Abfüllung des Krebsmittels Sorafenib. Das Medikament darf jetzt ein indischer Hersteller nachbauen.

© dpa

Deren Krebsmittel Sorafenib (Nexavar®, u.a. gegen Nieren- und Leberkrebs) darf jetzt von dem indischen Hersteller Natco Pharma (Hyderabad) nachgebaut werden. Im Gegenzug erhält Bayer sechs Prozent Umsatzbeteiligung.

Der Preis für den Nexavar®-Nachahmer wird von den indischen Behörden festgelegt. Laut Natco gilt die Zwangslizenz bis zum Ende des Sorafenib-Patents in Indien 2021.

Die deutsche Sektion der internationalen Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen (MSF) begrüßte die Zwangslizenz.

Bayer prüft rechtliche Schritte

"Wir haben diesen Fall sehr genau beobachtet, weil als Folge des Patentschutzes auch neuere HIV/Aids-Medikamente in Indien für viele Menschen unerschwinglich sind", heißt es in einer Stellungnahme der Organisation.

Durch die Sorafenib-Lizenz für Natco könnten die Behandlungkosten mit diesem Wirkstoff nach Einschätzung von Ärzte ohne Grenzen "von mehr als 5500 US-Dollar pro Monat auf ungefähr 175 US-Dollar" sinken.

Bayer ließ unterdessen durchblicken, rechtliche Möglichkeiten zur Verteidigung seines Sorafenib-Patents in Indien zu prüfen.

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