Gesetzeslücke gestopft

Irland macht Ecstasy wieder illegal

Die Entscheidung eines Gerichts hat in Irland kurzzeitig das Verbot von Ecstasy und anderen Rauschgiften aufgehoben. Jetzt ist die juristische Lücke eilig wieder geschlossen worden.

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DUBLIN. Die Gesetzeslücke ist gestopft: Ecstasy, Ketamin, "Zauberpilze" und andere Drogen sind in Irland von Donnerstag an wieder verboten.

Präsident Michael Higgins unterschrieb am Mittwochabend in Dublin ein entsprechendes Gesetz, das die zwei Kammern des Parlaments zuvor im Eilverfahren verabschiedet hatten.

Ein Gericht hatte am Vortag eine Verordnung kassiert, die den Besitz von zahlreichen Substanzen unter Strafe gestellt hatten.

Zwar waren Verkauf und Weitergabe weiterhin verboten, der Konsum von gut 100 zuvor illegalen Stoffen war jedoch vorübergehend erlaubt.

Das Urteil kam für die irische Regierung nicht völlig überraschend: Das Gesundheitsministerium hatte einen neuen Gesetzentwurf bereits in der Schublade, sodass die Abgeordneten noch am Dienstagabend abstimmen konnten. Am Mittwoch hatte dann das Oberhaus zugestimmt.

Verbot für verfassungswidrig erklärt

Das Berufungsgericht in Dublin hatte den Fall eines Mannes behandelt, der 2012 wegen Besitzes von 4-Methylethcathinon (4-MEC) verurteilt worden war.

Die psychoaktive Substanz hatte die Regierung im Jahr 2010 gemeinsam mit etwa 100 anderen verboten.

Dieses Verbot erklärten drei Richter nun einstimmig für verfassungswidrig, da die Regierung damit Gesetzgebungskompetenzen ausgeübt habe, die nur dem Parlament zustünden.

Damit war auch das Verbot der anderen Drogen derselben Kategorie ebenfalls hinfällig.

Heroin, Kokain oder Cannabis waren von der entstandenen Gesetzeslücke nicht betroffen.

Gesundheitsminister Leo Varadkar hatte an alle appelliert, die die kurzzeitige Entkriminalisierung ausnutzen wollten, an ihre Gesundheit zu denken.

Mitglieder der Opposition forderten die Regierung auf, ihre Drogenpolitik zu überdenken.

Rechtsexperten in Irland glauben, dass laufende Verfahren wegen Besitzes oder Verkaufs der betroffenen Drogen nun zum Scheitern verurteilt sind, falls die Angeklagten sich noch nicht für schuldig erklärt haben. (dpa)

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