KBV bleibt Vorstandsgehältern treu
Nach dem Rücktritt von KBV-Vorstand Müller hat sich die Vertreterversammlung auf einen Wahltermin geeinigt: Im Mai soll ein neuer Hausarzt-Vorstand bestimmt sein. Allerdings: Müller will offenbar schon früher ausscheiden. Derweil hat das Ministerium empfohlen, die Vorstandsgehälter der KBV zu senken - ohne Erfolg.
Veröffentlicht:BERLIN (ger/sun/nös/vdb). Bei der nicht-öffentlichen Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV-VV) am Donnerstag hat sich nach Informationen der "Ärzte Zeitung" noch kein Favorit für die Nachfolge des scheidenden Vorstands Dr. Carl-Heinz Müller aufgedrängt.
Allerdings hat sich die VV auf einen Wahltermin die Nachfolge geeinigt: Die Wahl soll im Mai während der Vollversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Nürnberg erfolgen, teilte die KBV auf Nachfrage mit.
KBV-Vize Dr. Carl-Heinz Müller hatte Anfang Dezember seinen Rücktritt von der Spitze der KBV angekündigt. Einen genauen Zeitpunkt hatte er nicht genannt.
Als Grund für seinen Rückzug gab er an, dass er mehr Zeit mit seiner Familie verbringen möchte. Der 56 Jahre alte Hausarzt aus Rheinland-Pfalz ist seit Juli 2007 hausärztlicher Vorstand der KBV.
Offenbar ging es in der VV-Sitzung am Donnerstag und Freitag in erster Linie um die Vorbereitung einer Satzungsänderung, die erst die Neuwahl eines Vorstandes innerhalb der Legislaturperiode ermöglicht.
Müller ab März wieder in der Praxis
In einer weiteren Vertreterversammlung soll diese Satzungsänderung dann beschlossen werden, bevor dann auf der regulären KBV-VV im Sommer der Nachfolger Müllers bestimmt wird.
Wie die "Ärzte Zeitung" aus sicherer Quelle erfahren hat, will Müller bereits im März wieder in seiner Hausarztpraxis in Trier die Arbeit aufnehmen. Er würde dann für die Tätigkeit als hausärztlicher Vorstand der KBV kaum noch zur Verfügung stehen.
Dem Vernehmen nach soll nach dem Willen der VV für die Zeit bis zur Neuwahl des Hausarzt-Vorstandes KBV-Chef Dr. Andreas Köhler eine Art Gremium aus fünf Hausärzten zur Seite gestellt werden.
Sie sollen ihn in der Übergangszeit bei der Vorstandsarbeit entlasten können. Wer diesem Kreis der Hausärzte angehören soll, war am Wochenende nicht zu erfahren.
Vier Namen stehen im Raum
In den vergangenen Wochen war bereits hinter verschlossenen Türen darüber spekuliert worden, wer die Nachfolge von Müller antreten könnte. Dabei sind vier Namen genannt worden, von denen keiner bislang offiziell seine Bereitschaft zur Kandidatur erklärt hat: Dr. Wolfgang Eckert, Dr. Werner Baumgärtner, Dr. Bertold Dietsche und Dr. Axel Dryden.
Eckert führt seit Jahren die KV Mecklenburg-Vorpommern. Medi-Chef Baumgärtner und Hausärztechef Dietsche gelten in Baden-Würtemberg als die Väter der Selektiverträge. Alle drei verbindet eine kritische Position gegenüber der KBV-Politik. So gehören Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern zu FALK, der Freien Allianz der Länder-KVen. FALK hat sich im Zuge der letzten Wahlen zur KBV-Vertreterversammlung aus Protest gegründet.
Dryden ist gelernter Hausarzt und seit einem Jahr KV-Chef in Westfalen Lippe. Von 1995 bis 2004 stand er an der Spitze des Hausärzteverbandes Westfalen Lippe. Dem Vernehmen nach soll er allerdings schon abgewunken haben, die Nachfolge von Müller übernehmen zu wollen.
Ministerium für Rücknahme der Gehaltserhöhung
Am Wochenende wurde zudem bekannt, dass sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in die Gehaltserhöhungen des KBV-Vorstandes eingeschaltet hat. Anfang vergangenen Jahres hatte der VV-Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten neue Gehälter mit Köhler und Müller ausgehandelt.
Das Gehalt von KBV-Chef Köhler wurde um 90.000 auf 350.000 Euro erhöht, das seines Vize um 40.000 auf 300.000 Euro im Jahr. Das Plus von 35 beziehungsweise 15 Prozent hatte unter etlichen VV-Delegierten für Unmut gesorgt.
Kurz darauf ließ sich das BMG als zuständige Aufsicht die Verträge vorlegen und lud den VV-Vorsitzenden Hans-Jochen Weidhaass zu einem "aufsichtsrechtlichen Gespräch".
Nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" soll das Ministerium nun vorgeschlagen haben, die Gehaltserhöhungen rückgängig zu machen. Das soll die VV am Donnerstag abglehnt haben, heißt es.
Weidhaas sagte dem Blatt: "Das ist ganz klar eine Angelegenheit der Selbstverwaltung." Kassenärzte seien keine Kassenvertreter.
Autonome Entscheidung
Tatsächlich hat das Ministerium wenig Handlungsspielraum: Satzungs- und Vorstandsangelegenheiten sind laut Paragraf 79 SGB V Sache der Vertreterversammlung. Das Ministerium kann - wenn es will - die Geschäfts- und Rechnungsführung prüfen.
Nach Paragraf 88 SGB IV kann es dann verlangen, dass sämtliche Unterlagen vorgelegt werden. Selbst aktiv werden, indem es etwa als Aufsicht die Geschäfte kommissarisch übernimmt, darf das Ministerium laut Paragraf 89 SGB IV nur, wenn "durch Handeln oder Unterlassen ... das Recht verletzt" wird.
Das Ministerium soll Weidhaas in dem Gespräch allerdings empfohlen haben, sich bei den Vorstandsgehältern an denen des GKV-Spitzenverbandes zu orientieren.
Dessen Vorsitzende Dr. Doris Pfeiffer erhält dem Bericht der FAZ zufolge ein Jahresgehalt von 230.000 Euro. Weidhaas hatte auch das abgelehnt mit der Begründung, dass die Selbstverwaltung immer noch "autonom" über die Gehälter bestimmen würde.