Impfverordnung
Corona-Impfungen: KBV fürchtet Diskussionen in den Praxen
Die Vertretung der Vertragsärzte sieht in der modifizierten Fassung der Impfverordnung „erhebliche Probleme“. Befürchtet wird, dass die Auseinandersetzung um die Priorisierung der Corona-Impfung in die Praxen getragen wird.
Veröffentlicht:Berlin. Impfstoffe mit Anwendungsempfehlungen für unter und für über 65-Jährige machen eine Anpassung der Impfverordnung notwendig. Grundsätzlich folgt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dieser Intention des Gesundheitsministers, verweist aber in einer Stellungnahme auf „erhebliche Probleme“, die Vorgaben praktisch umzusetzen.
Die „immer stärkere Verästelung“ der Anspruchsberechtigten und die schwankende Verfügbarkeit der Impfstoffdosen erschwerten eine vernünftige Organisation der Impfungen und das darunterliegende Terminmanagement, heißt es in der Stellungnahme der KBV zum Verordnungsentwurf.
Sorge um die Praxisorganisation bereitet den KBV-Fachleuten die Vorgabe, dass Ärzte über ärztliche Zeugnisse in die Priorisierung eingreifen können sollen. Befürchtet werden „erhebliche Diskussionsprozesse“ in den Praxen.
Erwartungen drohen enttäuscht zu werden
Die Vertretung der Vertragsärzte fürchtet in diesem Zusammenhang, dass mit der Erweiterung der unter „hohe Priorität“ fallenden Patientengruppen, zum Beispiel um Menschen mit Adipositas ab einem BMI von 30, eine derzeit nicht zu befriedigende Erwartungshaltung geschürt werde. Damit werde die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich erhöht.
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Die damit verbundenen Erwartungen drohten enttäuscht zu werden, solange die höchste Priorisierungsgruppe nicht durchgeimpft sei, Impfstoffe und Termine nur begrenzt zur Verfügung stünden. Auseinandersetzungen darüber in den Arztpraxen sollten „unbedingt“ vermieden werden, mahnt die KBV an.
Die KBV-Vertreter schlagen daher vor, innerhalb der genannten Personengruppen in Abhängigkeit von der Menge an verfügbarem Impfstoff weiter feingranular zu priorisieren.
Übergangsregelung für Termine
Darüber hinaus fordern die KBV-Vertreter mehr Flexibilität bei der Zuordnung der Impfstoffe in den unterschiedlichen Altersgruppen. Während in den Gruppen mit höchster und hoher Priorität klar geregelt werden solle, dass über 65-Jährige mit dem mRNA-Impfstoff und die unter 65-Jährigen mit dem Vektor-Impfstoff geimpft werden sollen, fehle eine solche Abstufung in der dritten Gruppe mit erhöhter Priorität. Dies sei nicht nachvollziehbar.
Für die Praktiker in den KVen fehlt in dem Verordnungsentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn zudem eine Übergangsregelung, um Unwuchten bei der Terminvergabe zu vermeiden. Schließlich seien nach den bisher geltenden Regeln bereits Termine auf Wochen im Voraus vergeben worden, die trotz sich verändernder Priorisierungsvorgaben nicht aufgehoben werden sollten. Absagen und Neuvergaben bedeuteten erhebliche Verzögerungen.
Im vorliegenden Entwurf gelten Impfansprüche ab 18 Jahren. Damit fallen die 16- und 17-Jährigen aus der Gruppe der Anspruchsberechtigten heraus. Da Comirnaty von BioNTech/Pfizer für diese Altersgruppe als Impfstoff zugelassen sei, sei diese Einschränkung für die KBV sachlich und medizinisch nicht nachzuvollziehen, heißt es in der Stellungnahme. (af)