Bundestagswahlkampf
KBV positioniert sich mit Acht-Punkte-Programm
Im Vorfeld der Bundestagswahl zeigt die KBV Flagge. Eine Kernbotschaft ihres Acht-Punkte-Programms: Die Herausforderungen des demographischen Wandels im Gesundheitswesen sind groß, aber sie können gemeistert werden.
Veröffentlicht:FREIBURG. Mit einem Acht-Punkte-Programm bringt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre Vorschläge zur Gesundheitspolitik in den Bundestagswahlkampf ein. Dies hat der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, heute auf der Vertreterversammlung seiner Organisation im Vorfeld des Deutschen Ärztetages in Freiburg angekündigt.
Zu den Bereichen, in denen die KBV Reformbedarf sieht, gehören die Bedarfsplanung, der Not- und Bereitschaftsdienst, die Digitalisierung, die Koordination der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen sowie eine stärkere Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe und -sektoren.
Der ambulante und der stationäre Sektor müssten besser verzahnt werden, forderte Gassen. "Das wird nur gelingen, wenn wir ihre jeweiligen Stärken weiterentwickeln und vorhandene Defizite abbauen. Dafür brauchen wir die Unterstützung der Politik. Sie muss sich grundsätzlich zu diesem dualen System bekennen", so der KBV-Chef. Ideen zu einem "dritten Sektor", in den etwa die Notfallversorgung ausgegliedert wird, erteilte er eine klare Absage.
Ein "Ja zur Dualität" forderte Gassen auch mit Blick auf die Finanzierung des Gesundheitswesens: "Die Abschaffung der privaten Krankenversicherung und die Einführung einer Bürgerversicherung wären Gift für die Versorgung unserer Patienten."
Der niedrigschwellige Zugang zur Gesundheitsversorgung – flächendeckend, wohnortnah und mit freier Arztwahl – trage zum politischen Frieden im Land bei, zeigte sich Gassen überzeugt. Vor diesem Hintergrund eine Gerechtigkeitsdebatte zu führen, sei absurd: "Jeder bekommt die ambulante Versorgung und die Hochleistungsmedizin der Kliniken, die er braucht – ungeachtet seines Geldbeutels."
Für richtig und wichtig hält Gassen, die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen besser zu koordinieren. Es müsse beispielsweise sichergestellt werden, dass Patienten, die keiner stationären Behandlung bedürfen, von Anfang an zum richtigen Vertragsarzt oder -psychotherapeuten geleitet würden.
Auch ein Ende der Budgetierung der vertragsärztlichen Vergütung sei möglich, so der KBV-Chef. Dies funktioniere allerdings nur in Kombination mit einem neuen Tarifsystem in der GKV, das es ermöglicht, Patienten, die bereit dazu sind, etwa über ein primärärztliches Einschreibemodell besser zu koordinieren.
Es sei im Übrigen nicht im Sinne der Patienten, den Arzt durch Vertreter anderer Heilberufe ersetzen zu wollen, so Gassen. Er forderte darüber hinaus, dass die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich keine homöopathischen Leistungen finanzieren dürfen. „Auch nicht als Satzungsleistung, solange der Nutzen nicht nachgewiesen ist“, konkretisierte er. Einzig wissenschaftlich begleitete Erprobungsregelungen wären als Ausnahmen möglich. (fuh/eb)