Terminservicestellen
KV beißt bei Gröhe auf Granit
Regionalen Spielraum bei der Umsetzung von Servicestellen für die Vergabe von Terminen beim Facharzt erbat die KV Thüringen. Das BMG sagt jedoch Nein.
WEIMAR. Thüringen fordert mehr regionalen Spielraum bei der Umsetzung der geplanten Terminservicestellen. Die Versorgungssituation im Land mache es unmöglich, jedem Versicherten an jedem Ort und in jeder Fachrichtung einen Behandlungstermin binnen vier Wochen zu verschaffen, sagte KV-Vize Thomas Schröter.
"Man kann nicht vorschreiben, dass man zaubern soll. Da wird auch ein neues Gesetz keine Wunder vollbringen." Beim Augenarzt oder Psychotherapeuten sei so schnell kein normaler Termin zu bekommen.
Thüringen pocht daher auf regionale Lösungen. Der KV-Vorstand hatte dem Bundesgesundheitsministerium eine "Formulierungshilfe" für Paragraf 75 Absatz 1 SGB V vorgeschlagen, der bereits seit 2012 eine zeitnahe Terminvergabe fordert.
Zwischen KV und Krankenkassen konnte in den vergangenen Jahren jedoch kein Konsens erzielt werden, was dies konkret bedeutet und ob es dafür eine finanzielle Flankierung geben soll.
In der Formulierungshilfe heißt es, dass die vierwöchige Frist nur "in der Regel" gilt und die Terminservicestellen nur allgemein vorschreibt, also nicht zwingend bei den KVen, erklärt Schröter. "Damit wäre dem Koalitionsvertrag der Bundesregierunggenüge getan, der regionalen Ebene aber genügend Spielraum gelassen."
Das Ministerium lehnte den Vorschlag laut KV-Chefin Annette Rommel ab. In "vorauseilendem Gehorsam" werde Thüringen die umstrittene Servicestelle trotzdem nicht einrichten.
Der Brief aus Berlin enthielt einen bemerkenswerten Zusatz: Für die bisherige Regelung im Paragraf 75 bestehe Vertragspflicht - sie sei damit schiedsfähig. KV und Kassen könnten vom Schiedsamt entscheiden lassen, was unter einer "zeitnahen Zurverfügungstellung" von Facharztterminen zu verstehen ist.
Die KV Thüringen will das neue Rechtsmittel jedoch vorerst nicht anwenden und abwarten, wie der Wartezeiten-Konflikt auf Bundesebene ausgeht. (rbü)