Qualitätssicherung

Kassen nehmen ambulante Op ins Visier

Mehr Transparenz soll her: Wenn es um die Qualität von ambulanten Operationen geht, tappen die Krankenkassen im Dunkeln, bemängeln sie. Das soll sich jetzt ändern.

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Über die Ergebnisse von ambulanten Operationen möchte der GKV-Spitzenverband besser informiert werden.

Über die Ergebnisse von ambulanten Operationen möchte der GKV-Spitzenverband besser informiert werden.

© INSADCO / imago

BERLIN (af). Die Krankenkassen fordern mehr Informationen über die Qualität der Behandlungen niedergelassener Ärzte. Die Daten flössen spärlich und seien nicht überprüfbar.

"Wir erfahren nichts zu den Ergebnissen ambulanter Operationen", sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, am Mittwoch in Berlin.

Als Beispiel führte Pfeiffer die Arthroskopien an, bei denen laut Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigungen der Anteil von Praxen mit erheblichen oder sogar schweren Mängeln 2010 bei 39 Prozent gelegen habe.

 Mehr Informationen zur Qualität in den Praxen niedergelassener Ärzte verspricht sich Pfeiffer von der geplanten Qualitätssicherung über den gesamten Verlauf einer Behandlung hinweg, also sowohl in der Klinik als auch in der Arztpraxis.

In Zukunft werde die Qualitätssicherung dann ohnehin nur noch sektorübergreifend ablaufen können. Erste Testläufe dazu gibt es seit Juli.

Pfeiffer, die sich im Vorfeld der Veröffentlichung des Krankenhaus-Qualitätsberichtes 2011 Mitte September äußerte, forderte, die Indikationsstellung schärfer zu beobachten.

"Nicht plausibel, dass die Brüche am Wochenende komplexer sein sollen"

Hinweise auf überflüssige Eingriffe lieferten die großen regionalen Unterschiede in Deutschland und der internationale Vergleich. Die GKV-Spitzenverbandschefin kritisierte jedoch nicht nur. Lob gab es für die spürbaren Verbesserungen bei Bypass-Operationen.

Seit 2003 habe es noch Krankenhäuser gegeben, die nie das Qualitätsziel mit der Brustwand-Arterie zu arbeiten erfüllt hätten. Inzwischen werde dieses Ziel je nach Klinik in zwischen 86 und 98 Prozent erfüllt.

Der mit Spannung erwartete Qualitätsbericht geht auch darauf ein, dass meist ältere Patienten mit Oberschenkelhalsbruch in fast 250 Kliniken länger als 48 Stunden - das ist das festgelegte Qualitätsziel - auf ihre Operation warten mussten.

Es falle auf, dass an Freitagen eingelieferte Patienten fast doppelt so häufig davon betroffen waren, als die an anderen Tagen aufgenommenen.

„Es ist nicht plausibel, dass die Brüche an Wochenenden komplexer sein sollen“, sagte Pfeiffer. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hält dagegen, dass eine Wartezeit „Teil der ärztlichen Sorgfalt bei der Indikationsstellung zur Operation“ sei.

90 Prozent der im Jahr 2010 aufgefallenen Fälle von Warten auf die Hüftoperation hätten sich im strukturierten Dialog als medizinisch begründet herausgestellt, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Wenig Aufwand an Dokumentation geplant

Strukturierte Dialoge sind ein festgelegtes Verfahren, um Qualitätsmängeln auf die Spur zu kommen. Sie können je nach Schwere der Mängel auch Begehungen durch nicht zur Klinik gehörende Fachleute bedeuten.

Mehr solcher Begehungen hat nun Doris Pfeiffer gefordert. „Wenn relevante Mängel bestehen, muss gehandelt werden“, sagte die Cheflobbyistin der gesetzlichen Krankenkassen. Die Mehrheit der Kliniken erreiche die Qualitätsvorgaben.

Seitens der Kassen bestehe aber der Verdacht, dass die strukturierten Dialoge auf Landesebene oft formalisiert abliefen und ohne Ergebnisse zu zeitigen. Die betroffene Klinik erkläre, sich zu bessern. Und dem Qualitätssicherungsgremium reiche die Absichtserklärung, um den strukturierten Dialog als erfüllt zu betrachten.

Der Aufwand an Dokumentation für Kliniken und Ärzte soll trotz zunehmender Qualitätssicherungsanforderungen über die Sektorengrenzen hinweg niedrig gehalten werden. Aber noch werden die Routinedaten der Kassen nicht in der Qualitätssicherung eingesetzt. Dies hat der Gesetzgeber im Versorgungsstrukturgesetz jedoch ermöglicht.

"Wir bereiten den Weg dafür vor", sagte Dr. Bernhard Egger vom Spitzenverband. Mit dem Abfragen und Einsammeln der Daten könne 2014 begonnen werden.

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Kommentare
Alfred Besand 23.08.201211:41 Uhr

Ihre Frage erübrigt sich aufgrund Ihrer Aussagen/Feststellungen

Frau Dr. Doris Pfeifer geht mal wieder Jahre zurück und stellt wieder einmal die Ärzteschaft an den Pranger mit einer Behauptung, die sicherlich nicht dazu dient, das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten zu gewährleisten.

Die Feststellung von Frau Dr.Pfeifer:
„Zur Arthroskopie – der Gelenkspiegelung - haben die Kassenärztlichen Vereinigungen ermittelt, dass der Anteil der Praxen mit erheblichen oder schweren Mängeln bei immerhin 39 Prozent liegt. Doch zu welchen Praxen sollen die Patienten gehen, welche meiden? „

Welche Kassenärztlichen Vereinigungen haben diese 39% 2010 ermittelt Frau Dr.Pfeifer?

Oder sprechen Sie von den Stippvisiten der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin im Jahre 2011 bei den ambulant tätigen Ärzten.
Die aufgestellten Behauptungen von Ihnen sind aber auch da nicht zu finden.

Vielleicht sprechen sie ja auch von den „sog. Qualitätsmängeln“ die festgestellt wurden im Jahre 2009.

Wie Ihnen doch bekannt sein müsste sind Leistungserbringer nach § 135a SGB V zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet.

Qualitätssicherungs-Richtlinie nach § 137 Abs. 1 SGB V soll die Qualität arthroskopischer Operationen des Knie- und des Schultergelenks in Zukunft sektorenübergreifend
sicherstellen.

Eine Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie war notwendig und wurde 2009/2010 eingeleitet.

Mögliche Defizite u.a. in der Indikationsstellung, in der Leistungsdokumentation und in den
Nachbehandlungsmaßnahmen sollen durch Qualitätssicherungsmaßnahmen reduziert werden,was in einem ersten Schritt durch diese Richtlinie mittels einheitlicher Beurteilungskriterien bei Stichprobenprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (§ 136 Abs. 2 SGB V) erreicht werden
soll.
Nach § 136 Abs. 2 Satz 1 SGB V prüfen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Qualität der in der vertragsärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen einschließlich der belegärztlichen Leistungen im Einzelfall durch Stichproben.

Frau Dr. Pfeifer sollte auch bekannt sein, dass Ärzte die sich nicht an die Richtlinie halten, z.B. von der Leistungserbringung ausgeschlossen werden oder bei schwerwiegenden Vergehen auch ihre Kassenzulassung verlieren können.

Ich meine, mit solchen Veröffentlichungen, wie auch hier wieder geschehen, wird ein ganzer Berufszweig diskriminiert. Mit einer gesunden Gesundheitspolitik hat das sicherlich nichts zu tun.

Frau Dr. Pfeifer auch ich greife einmal auf das Jahr 2010 zurück, wo eine Studie der KVB und der LMU sowie ein Gutachten im Auftrag des BAO eindrucksvoll belegen, dass das ambulante Operieren zwei wesentliche Vorteile hat: Es ist meist kostengünstiger und garantiert höchste Qualität.


Alfred Besand
Aerzteberatungrlpmainz.de
23.08.2012

Edgar J. Schmitt 23.08.201208:11 Uhr

Die Doppelzüngigkeit des GKV Spitzenverbandes Bund

§122 SGB V schreibt seit 2009 vor, dass der GkV Spitzenverband zusammen mit dem Spitzenverband der Praxiskliniken die Qualitätskriterien für diese Einrichtungen festschreibt, neben einem Katalog der Leistungen, die dort erbracht werden können. Bis heute verweigert der GKV Verband die Umsetzung dieses Auftrags. Die Mitglieder des Spitzenverbandes der Praxiskliniken führen ca. 180.000 ambulante und kurzstationäre Eingriffe p. a. durch. Dafür liegen die Qualitätsergebnisse vor, auch der GKV. Wenn man wirklich die Qualität verbessern möchte, könnte man das mit einem eigenen Beitrag tun.

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