Keine Bio-Werbung für Bio-Zigaretten

Der BGH verweist auf eine generelle Beschränkung der Tabakwerbung.

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KARLSRUHE (mwo). Zigaretten dürfen nicht mit dem Hinweis "100 Prozent Bio Tabak" beworben werden - auch wenn sie tatsächlich nur Bio-Tabak enthalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil entschieden. Er gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) in Berlin statt.

Der US-Hersteller Santa Fe Natural Tobacco hatte 2007 in Deutschland Werbezettel verteilt und darin auf "100 Prozent Bio Tabak" verwiesen. Dieser enthalte keine Zusatzstoffe, der Papierfilter sei biologisch abbaubar.

Dagegen klagte der VZBV: Der Begriff "Bio" erwecke den Eindruck, die Zigaretten seien weniger schädlich. Santa Fe konterte, Raucher wüssten sehr wohl um die gesundheitlichen Gefahren von Tabak, könnten das Produkt aber beispielsweise aus Gründen des Umweltschutzes anderen Zigaretten vorziehen.

Laut Gesetz dürfen Tabakerzeugnisse nicht als "natürlich" oder "naturrein" beworben werden. Dagegen verstößt die Werbung für "Bio Tabak", wie nun der BGH entschied. Ob die Bio-Werbung für Verbraucher tatsächlich irreführend ist, spielt danach keine Rolle.

Nach seinem Sinn und Zweck enthalte das Gesetz ein "abstraktes Verbot", Tabakerzeugnisse mit ihrer Natürlichkeit zu bewerben. Wegen des hohen Rangs des Gesundheitsschutzes sei dieses Verbot verfassungsrechtlich auch unbedenklich. Eine "sachliche Information" über die verwendeten Inhaltsstoffe der Zigaretten sei aber zulässig, so der BGH.

Az.: I ZR 139/09

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