Kommentar zum geforderten Kinderbeauftragten
Kinderrechte ins Parlament!
Dass eigentlich selbstverständliche Rechte von Kindern zum Beispiel auf allgemein anerkannte Schutzimpfungen immer noch missachtet werden, untermauert die derzeit grassierende Masernwelle zur Genüge.
Und die Liste der Verletzung weiterer Kinderrechte, die der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte beim Jugendmedizin-Kongress in Weimar aufgestellt hat, ist lang: Beschneidung von Jungen ohne medizinische Indikation, eine völlig unzureichende medizinische Versorgung von Flüchtlingskindern und viel zu wenige Angebote für Jugendliche, um etwa psychischen Erkrankungen rechtzeitig vorbeugen zu können.
Ein Kinder- und Jugendbeauftragter im Deutschen Bundestag könnte für die bessere gesetzliche und politische Verankerung von Kinderrechten sorgen. Dazu benötigt er aber genauso große Einflussmöglichkeiten wie etwa der Patienten- oder Wehrbeauftragte. Gerade der Wehrbeauftragte ist politisch und personell mit immensen Kompetenzen ausgestattet und weiß diese auch zu nutzen.
Was spricht eigentlich dagegen, den über zehn Millionen Kindern und Jugendlichen über einen speziellen Beauftragten solche Möglichkeiten in gleicher Weise einzuräumen, wie den nicht einmal 200.000 Soldaten in unserem Land? Eigentlich gar nichts.
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