Pädiater

Plädoyer für Kinder- und Jugendbeauftragten

Mit einer Petition an den Bundestag wollen die Pädiater erreichen, dass Kinderrechte besser geschützt werden. Noch fehlen 17.000 Unterschriften.

Veröffentlicht:

WEIMAR. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat beim 21. Jugendmedizin-Kongress in Weimar moniert, dass die Umsetzung der Kinderrechte hierzulande "sehr im Argen" liege.

Der BVKJ unterstützt daher eine Petition der deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), mit der die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeauftragten im Deutschen Bundestag durchgesetzt werden soll.

Bis zum 23. März müssen 50.000 Unterschriften gesammelt werden, damit sich der Deutsche Bundestag mit diesem Anliegen der kinder- und jugendärztlichen Gesellschaften und Verbände befasst, die auch von der Eltern-Selbsthilfe in Deutschland unterstützt wird.

Derzeit (Stand 9. März.) liegen 33.000 Unterschriften vor.

Der Kinder- und Jugendbeauftragte, den es bereits in vielen Ländern gibt, muss nach Vorstellung der Pädiater unabhängig agieren und auf eigene Initiative hin tätig werden können, wenn Kinderrechte verletzt sein könnten.

Zudem käme ihm die Aufgabe zu, Gesetze und Entscheidungen der Exekutive daraufhin überprüfen, ob sie dem Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen dienen. Schließlich sollte er Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern sowie für Kinderrechtsvertreter sein.

BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann hält einen Kinderbeauftragten deshalb für unabdingbar, weil Kinderrechte in Deutschland nicht im Grundgesetz verankert sind.

Zudem seien nach wie vor zu viele Kinder und Jugendliche von Armut und dadurch bedingt oft schlechteren Gesundheits- und Bildungschancen betroffen, weil kinder- und jugendmedizinische Dienste im öffentlichen Gesundheitsdienst abgebaut würden oder aufsuchende Gesundheitsdienste fehlten. (ras)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Kinderrechte ins Parlament!

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 16.03.201514:25 Uhr

Bitte nicht Kinderrecht GEGEN Elternrecht = Familie positionieren.

Ein Wahlrecht für alle Personen, von den "Eltern" wahrgenommen ist zwar vom demokratischen Gleichheitsprinzip theoretisch interessant, widerspricht aber dem solidarischen Leistungs- und Gegenleistungsprinzip.
Hier wäre dagegenzustellen ein Wahlrecht nach Steuerhöhe, wer mehr Steuern zahlt, hat mehr Mitspracherecht.
Das soll kein Plädoier gegen ein Eingreifen im Einzelfall zum Schutz des Kindes sein.
Das Schlagwort der Kinderarmut ist ja im Klartext Elternarmut und im Verdacht als Ruf zu mehr Harz IV nicht unbedingt kinderfreundlich.
Kinderfreundlich war dagegen das Urteil des Bundesverfassungsgericht schon von 1998 über den zu niedrigen Kinderfreibetrag bei der staatlichen Besteuerung von Familieneinkommen.
BVerfG, 2 BvL 42/93 vom 10.11.1998, Absatz-Nr. (1 - 83), http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls19981110_2bvl004293.html
Es ist BIS HEUTE nicht umgesetzt, was gegen diesen Staat spricht.
Dabei stützt sich dieses Urteil noch nicht einmal auf "Familienpolitik" als Gebot unseres Grundgesetzes,
sondern nur auf das Gebot der Gleichbehandlung ALLER Bürger bei der Besteuerung
unter Berücksichtigung eines angemessenen Steuerfreibetrages wiederum für jeden Bürger, also auch die Kinder. Warum soll ein Kind schlechter gestellt werden, als ein Harz IV Empfänger?
Wenn man sieht, welche Summen heute allein für "Kitas" verlangt werden, damit die Eltern arbeiten gehen können,
so ist das augenblicklichen "Kindergeld" eher ein Hohn.
Eine solche Logik existiert dagegen nicht für das Ehegattensplitting eines nicht erwerbstätigen Erwachsenen.

Sicher ist aber auch hierfür ein Kinderbeauftragter von Nutzen,
mal bitte ausnahmsweise NICHT als Staatsangestellter gegen die Familie sondern gegen den Staat für Kind und Familie!

Dipl.-Med Matthias Junk 16.03.201500:51 Uhr

Es drückt ein alter Schuh

Wo immer möglich, sollten die Stimmen der Experten auf diesen modernen Missstand hinweisen, der aber leider - zumindest zum Teil - nachvollziehbar ist: Eine freiheitlich orientierte demokratische Gesellschaft orientiert sich heute immer noch - wie zu Zeiten der Erfinder der Demokratie, den Griechen der Antike - am Willen der Mündigen und Berechtigten. Sklaven waren z.B. am Anfang der Demokratien auch "draussen".
Und Kinder sind - zusammen mit dem Begriffsgebilde und den Werten der sogenannten "KINDHEIT" - erst in den relativ letzten Generationen der modernen Menschheit eine zu beachtende Bevölkerungsgruppe geworden.
Erst seit durch internationale juristische Gebilde (UNO etc.)und als Antwort auf erlebte reale internationale Unmenschlichkeiten im Laufe der Geschichte einerseits ausgelöst und andereseits an den Idealen der modernen Aufklärung orientiert und angeregt sowie festgelegt wurde, den Wert jedes Einzelnen als Mensch und Bürger wahrzunehmen und durch Gesetzeswerke zu schützen, wird auch nach und nach erst der besondere Wert der Kinder und der "Kindheit an sich" für die kommenden Zeiten einer Population immer mehr bewusst und zunehmend auch geachtet.
Solange aber noch Elternrechte teilweise auf der Basis ehemaliger pseudofeudaler Einstellungen basieren (mein Wille geschehe und mein Kind gehört mir und ich bestimme, was mit ihm passiert...) und solange noch die Ethikstrukturen der "...immer und ewig so..."- Fraktionen (Religionen voran: siehe Papst-Kommentare zur "liebevollen körperlichen Züchtigung"...) geachtet werden, weil sie halt "Wählerpotentiale" sind - solange wird das wirklich Helle und zutiefst Humane inmitten unserer Gesellschaft eben noch ein wenig weiterwarten und mitwirken müssen.
Aber immerhin sind die Ergebnisse der erst sehr kurzen geschichtlichen Existenz internationaler säkularer Gesetze (UNO etc.) in der Welt schon viel wirksamer, als die Jahrtausende alten Traditionen vor allem religiös - und kriegerisch - orientierter Weltanschauungen... Wenn unsere "Volksvertreter" jenen Schritt tun, und Kinderrechte noch expliciter ausformuliert in die Gesetze aufnehmen und genau dafür sorgende und wachende Vertreter in das Parlament eingliedern, dann ist ein weiterer Schritt in Richtung wirklicher humanistischer Größe (und positiven Schöpfertums, der eigentlich immer schon postulierten Gott-Ebenbildlichkeit --> siehe GENESIS usw...) von und für uns Menschen getan.
Bitte unterstützen Sie alle - jede Kollegin und jeder Kollege in seinem Wirkungsbereich - Bestrebungen auf diesem wichtigen gesellschaftlichen Gebiet - und lassen Sie bitte nicht nur die relativ kleine "Kinder-Minderheiten-Lobby", die pädagogischen Berufe und die Kindheits-orientierten Medizinerberufe, alleine agieren. "Wir" haben nämlich juristisch immer noch sehr wenige und nur aüßerst "am Erwachsenen-Lebenskonzept" orientierte und differenzierte Wirkungsmöglichkeiten...
Sollte etwa doch jede Familie soviel Stimmen bei der Wahl haben, wie "Bürger" - egal welchen Alters - in ihr zusammenleben, um kindorientierte Werte mehr zur gesellschaftlichen Geltung bringen zu können ???
Klingt in den meisten Ohren sicher immer noch abwegig.
Da wären thematisch kluge Regelungen mit Gesetzen und Vertretern usw. zugunsten der KINDHEIT als zu schützendem und zu beachtendem Schatz jeder "Population" einfacher zu machen.
Na los!!
Ach nee, geht nicht so einfach. Schweigepflicht geht vor. Jurisprudenz sei Dank. Elternrechte sind schützenswerter.... Und ggf. besser im Streitwert beurteilbar...
Mögen das die Kinder dann selber besser machen, wenn sie groß sind.
Toller Plan. Nicht wahr.

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