UPD-Reform vertagt
Koalition schiebt die Unabhängige Patientenberatung auf die lange Bank
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) in der jetzigen Form soll erst von der nächsten Regierung umfassend reformiert werden. Vorgesehen ist eine Stiftungslösung.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) soll in diesem Jahr nicht wie vorgesehen ausgeschrieben werden. Stattdessen greift die Koalition zum Mittel der Prokrastination. Die leidige Angelegenheit soll der nächsten Regierung hinterlassen werden. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.
Eigentlich hätte die Beratungsleistung in diesem Herbst neu ausgeschrieben werden müssen. Der neue Förderungszyklus von sieben Jahren beginnt im Januar 2023. Darauf wollen alle Beteiligten nun wohl verzichten.
„Eine umfassende Regelung zur Neuausrichtung der UPD in der noch laufenden Legislaturperiode kann aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Arbeitsbelastung auf allen Seiten nicht mehr umgesetzt werden“, heißt es in dem Antrag.
Ende des Ausschreibungsmodells
Stattdessen will die Koalition der UPD gGmbH, die die Geschäfte derzeit führt, ein weiteres Jahr Förderung bis Ende 2023 einräumen. Die Höhe der Förderung liegt derzeit bei 9,6 Millionen Euro im Jahr. Ab 2024 soll die Patientenberatung einem neuen Modell folgen. Ausschreibungen soll es nicht mehr geben.
„Im Ergebnis soll die unabhängige Patientenberatung, insbesondere im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Neutralität, im Rahmen einer Stiftungslösung fortgesetzt werden“, heißt es in der Begründung des Antrages. Ein Stiftungsmodell hatte auch bisher schon Befürworter in der Politik. Grund ist die mögliche breite Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Dauerkritik seit dem Start
Die UPD gGmbH stand vom Start im Jahr 2016 weg in der Kritik. Als Tochter der Sanvartis GmbH, die ihrerseits wiederum in Konzernstrukturen eingebunden ist, stand ihre Unabhängigkeit in Frage. Zudem schaffte es die gemeinnützige GmbH nicht, die angekündigte Zahl von 225 000 Beratungsleistungen im Jahr zu erbringen.
Der Bundesrechnungshof schürte mit seiner Stellungnahme Mitte 2020 weitere Zweifel an der Verwendung der öffentlichen Mittel. Die UPD habe rund ein Drittel der jährlichen Fördersumme an die Muttergesellschaft überwiesen, notierten die Rechnungsprüfer. Die habe dafür IT-Leistungen, das Verfassen medizinischer Texte, Rechtsberatung sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt.
Der Rechnungshof kritisierte allerdings auch den GKV-Spitzenverband, der die Patientenberatung finanziert. Der habe mit der UPD keine Anreize vereinbart, die Beratungszahlen nach oben zu bringen.
„Nachvollziehbarer, pragmatischer Schritt“
Der GKV-Spitzenverband selber nannte die geplante einjährige Verlängerung des Vertrags mit der UPD gGmbH einen „nachvollziehbaren pragmatischen Schritt, um die erneute Ausschreibung kurz vor einer grundsätzlichen neuen Lösung zu vermeiden“. Nach der Bundestagswahl im September brauche es dann aber rasch eine politische Entscheidung, wie die UPD verstetigt werden könne, sagte Verbandssprecher Florian Lanz der „Ärzte Zeitung“ am Mittwoch.
Die jeweils zeitlich befristete Vergabe der UPD, wie sie heute noch gesetzlich vorgeschrieben sei, habe erhebliche Nachteile für die Beratungsstruktur, so Lanz. Diese müsse nach jeder Neuvergabe wieder neu aufgebaut werden. (Mitarbeit hom)