Kommentar
Köhlers Rückzug ist ein kluger Schritt
Nicht alles, was Recht ist, ist auch richtig. Die KBV wird im Streit um das Gehalt ihres Vorsitzenden nun doch einlenken und es nicht auf eine juristische Auseinandersetzung mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ankommen lassen.
Das ist gut so, weil ein Prozess zu diesem Thema dem Ansehen der Ärzte geschadet hätte. Nicht gut ist, dass sich die Diskussion zuletzt fast nur an der 35-prozentigen Gehaltserhöhung von Dr. Andreas Köhler orientiert hat.
Erst in letzter Minute stellte ein Gutachter für die KBV fest, dass ein Verpflichtungsbescheid aus dem BMG rechtswidrig gewesen wäre.
Fürwahr: Der immer wieder vom BMG bemühte Vergleich mit den Vorstandsgehältern von Kassenchefs hinkt, weil die Herkunft der Mittel einen solchen Vergleich nicht zulässt.
Die Kassen verwalten öffentliche Mittel. Bei der Vergütung von KV-Vorständen geht es um Beiträge, die jeder Vertragsarzt aus seinem Portemonnaie abgibt.
Es muss das Recht der Ärzte bleiben, selbst zu entscheiden, ob das Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot bei der Bezahlung ihrer Vorstände eingehalten wird oder nicht.
Es wäre falsch, der Selbstverwaltung das Recht auf Selbstregulierung abzusprechen. Und trotzdem war Köhlers Entscheidung die einzig richtige.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Gehaltszoff: Köhler geht auf Bahr zu