Innovationsfonds
Länder sehen sich ausgesperrt
BERLIN. Der Bundesrat hadert nach wie vor mit dem Innovationsfonds im Versorgungsstärkungsgesetz (VSG). Dennoch rät der Gesundheitsausschuss der Länderkammer, grünes Licht für das VSG zu geben.
In der Empfehlung für das Bundesratsplenum am 10. Juli heißt es, das Plenum möge nicht den Vermittlungsausschuss anrufen. Allerdings regt der Ausschuss eine Entschließung des Bundesrats zum VSG an.
Darin wird deutlich, dass die Länder unzufrieden sind, beim geplanten Innovationsfonds nicht mitreden zu dürfen - das gilt insbesondere bei der Entscheidung über konkrete Förderanträge.
Die Länder hatten im Gesetzgebungsverfahren vergeblich auf Beteiligungsrechte gedrungen. Dabei zeige die Beteiligung der Länder etwa bei Fragen der ambulanten Bedarfsplanung, dass dies in der Praxis funktioniere.
Unglücklich sind die Länder zudem damit, dass nicht verausgabte Haushaltsmittel des Innovationsfonds an den Gesundheitsfonds und die Krankenkassen zurückgeführt werden sollen.
Das sei "nicht zielführend", weil auf diese Weise Mittel verfallen "und damit nicht mehr für Versorgungs(forschungs)zwecke zur Verfügung stehen", heißt es in der Empfehlung.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, beide kritisierten Punkte angedockt an künftige Gesetzgebungsverfahren "zeitnah" zu regeln. (fst)