Neues Infektionsschutzgesetz

Länder sollen Maskenpflicht in Praxen anordnen können

Ausweitung der Maskenpflicht auf Praxen und Kliniken, 3G-Regeln über den 20. März hinaus: SPD, Grüne und FDP bessern bei der geplanten IfSG-Novelle nach. Kritik kommt von Sozial- und Krankenhausverbänden.

Veröffentlicht: | aktualisiert:
Die Bundesländer sollen nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auch nach dem 20. März weitgehende Befugnisse erhalten. Das gilt etwa für die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske.

Die Bundesländer sollen nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auch nach dem 20. März weitgehende Befugnisse erhalten. Das gilt etwa für die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske.

© Christoph Hardt / Geisler-Fotopres / Geisler-Fotopress / picture alliance

Berlin. Die Ampelfraktionen schärfen bei der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nach. Ausweislich eines der Ärzte Zeitung vorliegenden Änderungsantrags soll die Maskenpflicht nach dem 19. März in weitaus mehr Einrichtungen und Unternehmen möglich sein als bisher vorgesehen.

Die Länder sollen demnach die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske oder medizinischen Gesichtsmaske auch in Praxen, Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, bei Rettungsdiensten sowie in Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken anordnen können.

Zudem soll der Zugang zu Praxen, Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen von der Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G) abhängig gemacht werden können – dasselbe soll auch für „andere Betriebe, Einrichtungen und Angebote mit Publikumsverkehr“ gelten.

Mit dem erweiterten Katalog an Maßnahmen werde den Ländern „ein angemessenes Reagieren“ auf die Infektionslage ermöglicht, heißt es in dem von den Fraktionen von SPD, FDP und Grünen vorgelegten Änderungsantrag.

„Angemessenes Reagieren“ auf Infektionslage ermöglichen

Nötig wird die IfSG-Novelle, weil die Rechtsgrundlage für die geltenden Corona-Regeln zum 20. März ausläuft. Die Koalition hatte angekündigt, ab dann viele der Auflagen fallenlassen zu wollen. Die Länder sollen bei hohen Inzidenzen aber auf eine Hotspot-Regelung zurückgreifen und weitergehende Schutzmaßnahmen reaktivieren können – entweder für einzelne Städte oder ganze Länder, hatte Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) zuletzt betont.

Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am Mittwoch im Bundestag übten Oppositionsredner scharfe Kritik an den Ampel-Plänen. Der CDU-Politiker Hendrik Hoppenstedt sagte, die Antwort der Koalition auf die aktuell stark steigenden Infektionszahlen lasse „einen ziemlich fassungslos zurück“. Wichtige Schutzmaßnahmen würden in einer kritischen Phase der Pandemie aus der Hand gegeben. Auch die geplante Hotspot-Regelung sei kein „Heilsbringer“ und werde „keine große Relevanz entfalten“, warnte er.

Kritik der Opposition: Hotspot-Regelung ist für die Katz´

Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink gestand ein, die Koalitionsfraktionen hätten lange um einen Kompromiss bei der IfSG-Novelle gerungen. Man habe vor einer „schwierigen Abwägung“ zwischen ausreichendem Infektionsschutz und den sozialen wie gesundheitlichen Folgen von Freiheitseinschränkungen gestanden.

Die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus betonte, „selbstverständlich“ sei die Pandemie noch nicht vorbei. Aber die Menschen müssten lernen, eigenverantwortlich mit dem Virus umzugehen. Zudem befinde sich Deutschland in einer anderen Lage als vor zwei Jahren. Es gebe die Möglichkeit der Impfung, antivirale Medikamente würden vor schweren Verläufen schützen, „und wir wissen mehr über das Virus“. Omikron wie auch die Subvariante BA.2 verursachten in der Mehrzahl milde Verläufe. Die hohen Inzidenzen entfernten sich zunehmend von der Hospitalisierungsrate.

Beschließen will der Bundestag das Gesetz am Freitag. Anschließend beschäftigt sich der Bundesrat in einer Sondersitzung damit – das Gesetz ist in der Länderkammer allerdings nicht zustimmungspflichtig.

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Länder wollen Übergangsfrist bis Anfang April nutzen

Einige Länder – darunter Bayern, Berlin, Baden-Württemberg, Thüringen oder das Saarland – haben bereits angekündigt, von der im Gesetzentwurf vorgesehenen Übergangsfrist bis zum 2. April Gebrauch machen und derzeit geltende Corona-Beschränkungen vorerst beibehalten zu wollen.

Tests in Pflegeheimen oder auch in Schulen sollen laut Novelle ebenfalls weiter möglich sein. Kinder- und Jugendärzte hatten zuletzt auf das Ende von anlasslosen Testungen in den Einrichtungen gedrungen.

Der Sozialverband VdK warnte am Mittwoch davor, Corona-Schutzmaßnahmen übereilt aufzugeben. Ein Wegfall der Maskenpflicht in Geschäften oder in öffentlich zugänglichen Räumen erhöhe für Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke oder Hochbetagte die Gefahr einer Ansteckung. „Aufgrund der berechtigten Angst vor Ansteckung drohen sie wieder vom öffentlichen Leben ausgeschlossen zu werden“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Auch der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) sprach von einem „falschen Signal der Entwarnung“. Die vorgesehenen Regelungen im IfSG reichten nicht aus, um den Schutz aller vulnerablen Gruppen weiterhin zu gewährleisten“, sagte DEVAP-Vorsitzender Wilfried Wesemann.

Der „Dreiklang“ zwischen Teil-Impfpflicht, stark steigenden Infektionszahlen und den geplanten Lockerungen sei den Menschen nicht mehr zu vermitteln.

Uniklinika: Pandemie hält unvermindert an

Kritik äußerte auch der Verband der Universitätsklinika (VUD). In den Kliniken sei deutlich zu sehen, dass „die Pandemie nicht vorbei ist“, sagte VUD-Chef Professor Jens Scholz. Während in den Unikliniken an einem Tag im vergangenen Januar im Schnitt 1500 COVID-19-Patienten stationär versorgt werden mussten, seien es derzeit mehr als 2300. Außerdem erkrankten immer noch viele Ärzte und Pflegekräfte, die dann in der Versorgung fehlten.

Auch deshalb brauche es dringend Verlängerungen und Nachbesserungen zur finanziellen Sicherung der Krankenhäuser, so Scholz. (hom)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 16.03.202221:26 Uhr

Wer jetzt wegen dilettantischen Strategieversagens, infektionsepidemiologischer Unerfahrenheit und virologischen Neglects ausgerechnet die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske oder medizinischen Gesichtsmaske in Praxen, Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, bei Rettungsdiensten sowie in Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken erneut inaugurieren und anordnen will, nur um in der Öffentlichkeit den Eindruck von Freiheit, Libertinage und Pandemie-Ende zu erwecken, sollte wegen galloppierender Verantwortungslosigkeit zurücktreten.

Wenn der Zugang zu Praxen, Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen weiterhin von der Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G) abhängig gemacht werden und dasselbe auch für „andere Betriebe, Einrichtungen und Angebote mit Publikumsverkehr“ gelten soll, stehen wir doch wieder genauso dumm da, wie zu Pandemie-Beginn.

Wenn wir die Sars-CoV-2-/Covid-19-Pandemie endgültig überwinden wollen, bedarf es der gemeinsamen Anstrengungen A L L E R !

"Face masks effectively limit the probability of SARS-CoV-2 transmission" von Y. Cheng et al.
https://science.sciencemag.org/lookup/doi/10.1126/science.abg6296
Hiroshi Ueki/Yoshihiro Kawaoka:
"Effectiveness of Face Masks in Preventing Airborne Transmission of SARS-CoV-2"
doi: 10.1128/mSphere.00637-20

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Michael P. Jaumann antwortete am 17.03.202216:33 Uhr

Super - ich bin begeistert ! Hätte nicht gedacht, dass der Bundestag hier noch die Kurve bekommt, die medizinischen und wissenschaftlichen Daten in die Bewertung einzubeziehen. Immerhin etwas, das uns in den Praxen, den Kliniken und im Einzelhandel schützt. Vielen Dank.

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