Nach kontroverser Debatte
Bundesrat lässt Gesetz zur Cannabis-Legalisierung passieren
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat den Weg für eine Teillegalisierung von Cannabis freigemacht. Besitz und Anbau der Droge sind demnach ab 1. April für Volljährige unter Auflagen erlaubt.
Veröffentlicht:Berlin. Das Gesetz zur Cannabis-Teillegalisierung hat die Hürde Bundesrat genommen. In der Länderkammer fand sich am Freitag keine Mehrheit dafür, in der Causa den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist der Weg für das umstrittene Vorhaben der Ampelkoalition frei. Allerdings muss das Gesetz noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden – dies dürfte aber Formsache sein.
Der Bundestag hatte dem Gesetz Ende Februar zugestimmt. Demnach sind künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm und in den eigenen vier Wänden von bis zu 50 Gramm Cannabis erlaubt. Auch der Anbau von drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird legal, wobei das dabei geerntete Cannabis nur für den Eigenverbrauch bestimmt sein und nicht weitergegeben werden darf.
Verbot gilt weiter für Minderjährige
Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum von Cannabis verboten. In ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene kein Cannabis zu sich nehmen. Ein Konsumverbot besteht zudem in Sichtweite von Schulen und Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen vor 20 Uhr. Ebenfalls verboten bleiben der An- und Verkauf von Cannabis. Wer jedoch nicht selbst Pflanzen anbauen möchte, kann dies in Anbauvereinigungen tun.
Bei der Frage, ob der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll, enthielten sich zahlreiche Länder der Stimme – vor allem aus koalitionsinternen Gründen. Unionspolitiker übten teils scharfe Kritik.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) warnte: „Es wird das totale Chaos ausbrechen. Das darf nicht passieren.“ Mit dem Cannabis-Gesetz öffne sich die „Büchse der Pandora“. Er fürchte, dass die Zahl der schwer Drogenabhängigen weiter steige. „Alles hat mit einfachen Drogen begonnen.“
„Niederlage für den Kinder- und Jugendschutz“
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach bedauerte, dass der Vermittlungsausschuss nicht einberufen worden sei. „Leider ist es nicht gelungen, die gefährlichen Cannabis-Pläne der Bundesregierung zu stoppen. Das ist vor allem eine bittere Niederlage für den Kinder- und Jugendschutz in Deutschland“, so die CSU-Politikerin. Auch Kinder- und Jugendärzte hatten zuletzt derartige Warnungen abgesetzt.
Gerlach warf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, sich über die Bedenken von Ärztinnen, Ärzten und anderen Experten hinweggesetzt zu haben. „Das Cannabis-Gesetz ist heute nur aus Gründen der Parteiräson ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat gekommen.“ Bayern werde das Gesetz „so streng und restriktiv wie möglich auslegen und vollziehen“.
Haseloff: Breite Koalition gegen das Gesetz
Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) erklärte, die Legalisierung führe zur „Enttabuisierung“ psychoaktiver Stoffe und werde „am Ende Menschenleben kosten“. Die Ampel habe Gegenargumente einer „breiten Koalition“ aus Ärzte- und Lehrerschaft, Polizei und Justiz ignoriert.
Gerade die ersten Monate nach der Cannabis-Freigabe würden zu einem „Booster für den Schwarzmarkt“, so Haseloff. Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) warnte, eine Freigabe von Haschisch werde zu einem Anstieg bei Nachfrage und Konsum der Droge führen.
Ampel: Ende der wirkungslosen Verbotspolitik
Lauterbach hielt dagegen, ein Scheitern des Gesetzes wäre ein „großartiger Tag für die Dealer, für den Schwarzmarkt“. Die bisherige Verbotspolitik bei Cannabis sei gescheitert – die „Büchse der Pandora“ sei längst offen.
So habe sich der Cannabis-Konsum im Zeitraum 2011 bis 2021 bei Jugendlichen und auch bei jungen Erwachsenen verdoppelt. Ziel des Gesetzes sei es, den Schwarzmarkt zurückzudrängen, für den es derzeit „überhaupt keine wirkliche Abschottung“ gebe – „auch nicht für unsere Kinder“, so Lauterbach.
Aus der Grünen-Bundestagsfraktion hieß es, das Gesetz bedeute einen „Paradigmenwechsel“ in der Drogen- und Suchtpolitik. Die FDP-Politikerin Kristine Lütke forderte: „Es muss jetzt auch schnellstmöglich die zweite Säule des Gesetzes kommen, die die Grundlagen für den kommerziellen Anbau in regionalen Modellprojekten und den Verkauf von Cannabis in lizenzierten Geschäften schafft.“ (hom)