Forderungen an nächste Bundesregierung

Landkreise nennen ambulante Versorgung „insuffizient“

Die Landkreise fordern mehr Mitsprache bei Gesundheit und Pflege. Die Notaufnahmen der Krankenhäuser müssten entlastet, die Versorgung im Bereitschaftsdienst müsse „verlässlich erreichbar“ sein.

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Berlin. Der Deutsche Landkreistag hat Forderungen an die nächste Bundesregierung formuliert – und will bei medizinischer Versorgung und Pflege mehr Mitsprache als bisher. Mit konkreten Vorschlägen geizen die Landkreise allerdings. Adressaten der Forderungen sind unter anderem die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die ambulante medizinische Versorgung wird kurzerhand als „insuffizient“ gebrandmarkt. Eingefordert werden „wirksame Instrumente“, um die Versorgung auch in dünn besiedelten Landstrichen zu sichern.

Die Landkreise verlangen, sie müssten in eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung „aktiv“ eingebunden werden. Bei der Reform der Notfallversorgung drängen die Landkreise auf Entlastung der Krankenhäuser. Diese müsse einhergehen mit einer Neuausrichtung des ambulanten Bereitschaftsdienstes, der für „die Belange der Hilfesuchenden verlässlich erreichbar“ ist, heißt es in dem am Montag veröffentlichten Papier „Öffentliche Aufgaben auf das Notwendige reduzieren“.

Krankenhausreform als Beispiel für „ineffektiven Zentralismus“

Das Krankenhausversorgungsverbesserungs-Gesetz ist nach Ansicht des Deutschen Landkreistags ein Beispiel für „ineffektiven Zentralismus“. Das Gesetz müsse an die aktuellen „finanziellen und strukturellen Bedarfe“ angepasst werden. Verlangt wird unter anderen eine dauerhafte Finanzierung der Inflationskosten durch Anhebungen des Landesbasisfallwerts.

Grundlegende Reformen mahnen die Landkreise bei der Altenpflege an. Denn trotz verbesserter Leistungen der Pflegekassen stiegen die Ausgaben für die kommunale Hilfe zur Pflege stetig. Die Landkreise verlangen, ihnen müssten verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten bei den Versorgungsverträgen mit den Pflegekassen eingeräumt werden. Zudem sei ein flächendeckendes Care- und Casemanagement unter „kommunaler Federführung“ einzurichten.

Pflegebedürftige zahlen nur noch einen Sockelbetrag

Weiterhin müsse die Pflegefinanzierung völlig neu geordnet werden. Die Pflegebedürftigen sollten nur noch einen nach Bundesländern unterschiedenen Sockel bezahlen – die darüberhinaus gehenden Kosten sollten von den Pflegekassen übernommen werden.

Kreise, Städte und Gemeinden ächzen unter hohen Ausgaben. Für die ersten drei Quartale des vergangenen Jahres beziffern die kommunalen Spitzenverbände das Defizit auf 24,9 Milliarden Euro. Ursprünglich war ein Minus von rund 13 Milliarden Euro erwartet worden. (fst)

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