Schleswig-Holstein

Landtag will Aufklärung über Arzneitests

Sozialausschuss will gründliche Aufarbeitung der Medikamentenversuche in Heimen seit 1949.

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KIEL. Schleswig-Holstein will die Aufklärung über Medikamentenversuche und weitere Verletzungen von Menschenrechten in früheren Heimen intensivieren. Eine Studie, die die Medikamentenversuche an Kindern und Erwachsenen in Schleswig-Holstein zwischen 1949 und 1975 untersucht, soll bis Ende 2020 vorliegen.

Ende vergangenen Jahres hatte der Kieler Landtag mit einem Symposium, in dem Betroffene von ihrem Leid berichteten, das Thema aufgegriffen und für tiefe Betroffenheit auch in der Politik gesorgt. In diesem Zusammenhang hatten Betroffene auch schwere Vorwürfe gegen beteiligte Ärzte erhoben.

Für Dr. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, stellen sich vor allem zwei Fragen: „Wie konnte das passieren und wie können wir es verhindern?“ Er stellt klar, dass Medikamentenversuche auch damals nicht mit der berufsständischen Ethik vereinbar waren. Dass heute über die Geschehnisse von damals gesprochen wird, hält er als Mahnung für heutige Mediziner für wichtig.

Nun forderte der Sozialausschuss des Landtages, alle Möglichkeiten der Aufarbeitung zu nutzen und fortzusetzen. „Wir erwarten, dass alles getan wird, dass die Akten, Informationen und Aussagen, die zu diesen schlimmen Vorgängen vorliegen, für die weitere Aufarbeitung zur Verfügung gestellt werden“, sagte der Ausschussvorsitzende Werner Kalinka (CDU).

Zugleich verabschiedete der Ausschuss eine Resolution, in der heißt: „Die Verletzung von Menschenrechten und der Vertrauensbruch, der seinerzeit geschehen ist, ist für die Betroffenen eine schwere Belastung für das ganze Leben. Wir können das Geschehene nicht rückgängig machen, wollen aber zuhören, das Gespräch führen und nach Wegen suchen, Versäumtes nachzuholen.“ Sozialminister Dr. Heiner Garg (FDP) hofft, dass am Ende dieses Prozesses ein „sichtbares Zeichen der Versöhnung steht“: „Dann hätte der Landtag viel erreicht.“

Nach Angaben der Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ in Neumünster haben in den vergangenen zwei Jahren 735 Menschen einen Antrag auf Entschädigung gestellt. Bis Ende 2018 sind Über vier Millionen Euro Entschädigung bewilligt worden. (di)

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