Mahnung an Lauterbach

Laumann: NRW-Klinikreform ist Blaupause für die ganze Republik

Beim KHVVG ist nun der Bundestag am Zug. Deshalb warnt der Düsseldorfer Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Ampel-Abgeordneten davor, die Einwände der Länder in den Wind zu schlagen.

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Er habe schon mit 14 Kühe verkauft, sagt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Und auch deshalb wolle er bei der Klinikreform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach nicht die Katze im Sack kaufen. (Symbolbild)

Er habe schon mit 14 Kühe verkauft, sagt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Und auch deshalb wolle er bei der Klinikreform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach nicht die Katze im Sack kaufen. (Symbolbild)

© Martin Siepmann/Westend61picture alliance

Berlin. Die Krankenhausreform des Landes Nordrhein-Westfalen ist auf der Zielgeraden und führt zu den nötigen Strukturveränderungen sowie einem Plus an medizinischer Qualität: So lautet die Bilanz, die der Düsseldorfer Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag in Berlin gezogen hat. Der Reformpfad, den er gemeinsam mit den NRW-Kliniken, der Pflegekammer, den Ärztekammern des Rheinlands und von Westfalen-Lippe sowie den Krankenkassen beschritten habe, sei eine „Blaupause für machbare Klinikreformen in anderen Bundesländern.“

Laumann betonte, dass es für eine erfolgreiche Reform keine „Bundesschablone“ geben könne. Auch wies er darauf hin, dass jede Veränderung nur gelinge, wenn man die Beteiligten mitnehme und Vertrauen aufbaue. Das sei in NRW sehr gut gelungen.„Zentralismus dagegen ist aus meiner Sicht keine gute Lösung.“

Planspiele, die auf die bundesweit sehr unterschiedlichen Krankenhausstrukturen keine Rücksicht nähmen, führten nicht zu mehr Qualität, sondern sehr wahrscheinlich zu einer Viehlzahl von unkontrollierten Insolvenzen von Kliniken und einer massiven Gefährdung der Versorgungssicherheit.

Druck auf Ampel-Abgeordnete bei der Klinikreform

Der CDU-Politiker forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf, die Einwände der Länder gegen das KHVVG ernst zu nehmen. „Wenn er meint, dass er das alles ignorieren kann, was jeder Landesminister sagt, wird er scheitern“, so Laumann. Im Bundesrat gebe es eine Zweidrittel-Mehrheit gegen das KHVVG in seiner vorliegenden Fassung. Aus Laumanns Sicht ist es vor allem wichtig, die Finanzauswirkungen des KHVVG vorab genau für die einzelnen Kliniken zu berechnen. Keinesfalls könnten die Länder die Katze im Sack kaufen. Das sei vielleicht für jemanden denkbar, der in Harvard studiert habe – aber nicht für jemanden wie ihn. Er komme vom Bauernhof und habe schon mit 14 Jahren Kühe verkauft.

Nachdem das Bundeskabinett das KHVVG verabschiedet hat, liegt es nun zur Beratung und Abstimmung im Bundestag. Laumann mahnte die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen, den Ländern entgegenzukommen. Sonst werde es vor Ort in den Wahlkreisen der Abgeordneten „scharfe politische Debatten“ geben. Denn neben dem Schulsystem interessiere die Bürger nichts mehr als die Krankenhaus-Versorgung vor Ort.

Sollte kein Bundes-Reformgesetz zustande kommen, werde das den Reformplan von NRW nicht gefährden. Er sei auf Basis der bisherigen Klinikfinanzierung mit den DRGs berechnet. Er könne also mit einem Scheitern des KHVVG klar kommen: „Bevor eine falsche Krankenhausreform beschlossen wird, wird besser gar keine beschlossen.“

Kammer-Chef sieht Aspekte der Weiterbildung berücksichtigt

Dr. Hans-Albert Gehle, der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, betonte, dass eine klare Definition der Leistungsgruppen unter Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung sowie medizinisch fundierte Qualitätskritierien die Auswahl die Leistungsgrupppen im Reformmodell von NRW prägten. Dieser Ansatz fehle im Leistungsgruppen-Konzept des KHVVG. Nach Gehles Worten braucht zum Beispiel eine hochspezialisierte Onkologie zwingend zugleich eine hochqualifizierte Station für Intensivmedizin – so wie eine Gastroenterologie zugleich eine qualifizierte Chirurgie im Haus benötige. Dieser Aspekt spiele im NRW Konzept dank der Hinweise der beiden Ärztekammern des Landes eine große Rolle, fehle aber im KHVVG völlig. (bwa)

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