Fettabsaugung bei Lipödem

Liposuktion bleibt Kassenleistung – bis der G-BA final darüber entscheidet

Der G-BA will im kommenden Jahr entscheiden, ob und inwieweit Fettabsaugung bei Lipödem in den GKV-Katalog aufgenommen wird. Solange wird die zunächst bis Ende 2024 befristete Genehmigung noch verlängert.

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