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Mindestlöhne in der Altenpflege sollen um bis zu 14 Prozent steigen
Die unabhängige Pflegekommission spricht sich für ein sattes Plus bei den Pflegemindestlöhnen aus. Arbeitgeber und Arbeitnehmer begrüßen das – sehen aber noch ein paar andere Baustellen.
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Wertvolle Betreuung: Die unabhängige Pflegekommission hat höhere Mindestlöhne in der Altenpflegebranche empfohlen.
© Robert Kneschke / Zoonar / picture alliance
Berlin. Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen ab dem nächsten Jahr erneut steigen: Laut einem Beschluss der unabhängigen Pflegekommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern soll die Anhebung in zwei Schritten bis Juli 2025 erfolgen.
Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Kommission demnach eine Anhebung auf dann 16,10 Euro je Stunde (derzeit 13,90 Euro), für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro (derzeit 14,90 Euro) und für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro (derzeit 17,65 Euro).
Die Mindestlöhne sollten je nach Qualifikationsstufe gestaffelt sein und im gesamten Bundesgebiet gelten, teilte das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag mit. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte, jede Pflegeeinrichtung sei bereits zur Bezahlung der Pflege- und Betreuungskräfte in Tarifhöhe verpflichtet. Die Anhebung des Mindestlohns sei ein „wichtiger weiterer Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung“.
Heil: „Das ist gut für die Pflegebranche“
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, mit dem Beschluss der Pflegekommission stiegen die Mindestlöhne um bis zu 14 Prozent. „Das ist gut für die Pflegerinnen und Pfleger und gut für die Pflegebranche.“ Die Pflegekommission votierte zudem dafür, dass weiterhin ein Mindesturlaub von 29 Tagen je Kalenderjahr besteht. Die Empfehlungen sollen eine Laufzeit bis 30. Juni 2026 haben.
Der im Jahr 2010 ins Leben gerufenen Pflegekommission gehören Vertreterinnen und Vertreter privater, frei-gemeinnütziger sowie kirchlicher Einrichtungen an. Arbeitgeber oder auch Dienstgeber und Arbeitnehmer sind in der Kommission paritätisch vertreten. Anfang 2022 hatte die Kommission bereits eine Anhebung von Mindestentgelten und Mindesturlaub empfohlen.
Die aktuelle Pflegemindestlohn-Verordnung gilt noch bis Ende Januar 2024. Arbeitsminister Heil muss die neuen Empfehlungen der Kommission noch per Rechtsverordnung auf den Weg bringen. Den Angaben zufolge fallen rund 1,3 Millionen Beschäftigte in der Langzeitpflege unter den Pflegemindestlohn.
Solide Finanzierung der Pflegeversicherung nötig
Bei Anbieter- und Arbeitnehmerverbänden stieß der Beschluss auf ein geteiltes Echo. Der Präsident des Arbeitgeberverbands bpa, Rainer Brüderle, sprach von einer „sehr langen Laufzeit“, die für die Unternehmen Planungssicherheit schaffe. Die Arbeitgeberseite sei bei den Empfehlungen allerdings bis ans „Äußerste des Leistbaren“ gegangen.
Antwort auf Unionsanfrage
Bundesregierung sieht keine Schließungswelle bei stationärer Pflege
Der Chef des Arbeitsgeberverbands Pflege (AGVP), Thomas Greiner, sagte, alle wüssten um die Bedeutung höherer Löhne. „Was Politik und Gewerkschaften aber nicht erkennen oder bewusst ignorieren: Es gibt keine gute Altenpflege, wenn sie für die Pflegebedürftigen unbezahlbar ist oder Pflegeeinrichtungen unter einer Insolvenz- und Schließungswelle begraben werden.“
Der höhere Pflegemindestlohn sei „gut“ und schütze vor Lohndumping am Markt, sei „aber noch nicht der große Wurf“, kommentierte der Sprecher der Mitarbeiterseite bei der Caritas, Thomas Rühl. „Wir müssen den Beruf für neue und ehemalige Pflegekräfte deutlich attraktiver machen.“ Dies gehe nur über „starke Flächentarife“ und eine Zusage der Politik, die Finanzierung der Pflegeversicherung „endlich und dauerhaft“ abzusichern. (hom)