Kommentar zum Frühchen-Beschluss
Mindestmengen-Coup
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ändert die Strategie. Wo sich Mindestmengen nicht durchsetzen lassen, fordert er mehr Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.
Es ist dem unparteiischen Vorsitzenden des Gremiums, Josef Hecken, oft deutlich anzumerken, wie sehr es ihn wurmt, das das Bundessozialgericht seinen Vorstellungen zur Mindestmenge bei der Versorgung von Frühchen nicht gefolgt ist.
Das Gericht hatte die vom GBA zur Wahrung der Qualität der Versorgung dieser möglicherweise schwächsten Patientengruppe in unserem Gesundheitssystem festgelegte Mindestmenge von 30 gekippt. Zu viel, bestimmten die Richter in Kassel, 14 sollten reichen.
In der jüngsten Sitzung hat der GBA nun einen Strategiewechsel eingeleitet. Um die von Hecken bekämpfte "Gelegenheitsversorgung" auszuschließen, hat das Gremium die Anforderungen an die personelle Ausstattung von Perinatalzentren kurzerhand so hoch geschraubt, dass nicht mehr alle Geburtsabteilungen diesen Weg werden mitgehen können.
Die Mindestmenge wird damit, zumindest bei der Frühchenversorgung, zur nachgelagerten Ordnungseinheit in der Qualitätssicherung.
Diese Volte sieht nicht aus wie eine Eintagsfliege. Sie wird uns bei anderen Eingriffen wieder begegnen.
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