Kommentar zur Notfallversorgung

Mühsame Konsenssuche

Positionswettstreit: Bei der Reform der Notfallversorgung stecken die Beteiligten ihre Claims ab. Was geht und und was geht nicht?

Von Wolfgang  van den Bergh Veröffentlicht:

Die Reform des Notfalldienstes scheint immer mehr mit der Frage verbunden zu sein, wer am Ende bei der Sicherstellung den Hut auf hat. Mit der eigentlichen Reform, gezielt auf das Inanspruchnahmeverhalten potenzieller Patienten Einfluss zu nehmen, hat das zunächst wenig zu tun.

Fakt ist: Ob Haus- oder Facharzt, Praxis oder Klinik – Patienten nehmen medizinische Leistungen dort in Anspruch, wo der Weg am kürzesten ist – an sieben Tagen in der Woche und das rund um die Uhr. Doch damit muss Schluss sein. Zumindest herrscht darüber bei allen Beteiligten Einigkeiten.

Auch der GKV-Spitzenverband rüttelt nicht an der geplanten Vorgabe des Gesetzgebers, dass gemeinsame Leitstellen und Notfalltresen Patienten in die richtige Versorgungsebene steuern. Und schließlich gehört der Rettungsdienst hier ausdrücklich mit eingebunden.

Wichtig ist, Fehlanreize zu vermeiden. Denn es sollte primär um adäquate Lösungen für Patienten gehen und nicht darum, sie nur deshalb ins Bett zu legen, um eine DRG auszulösen. Und damit richtet sich der Fokus wieder aufs Geld und auf den Sicherstellungsauftrag, sollte der auf die Länder übergehen. Ein klares Nein zum dritten Sektor gibt‘s derweil von allen – Kassen, KBV und Bundesärztekammer.

Lesen Sie dazu auch: Vertragsärzte und Kliniken: Kassen sind für gemeinschaftlichen Notfalltresen

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