NRW: Keine Einigung über Vergütung für Familienpflege

KÖLN (iss). In Nordrhein-Westfalen muss das Schiedsamt über die Vergütung der Familienpflege entscheiden. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG) hat die Verhandlungen mit den Krankenkassen für gescheitert erklärt. Sie wirft den Kassen vor, eine kostendeckende Finanzierung dieser Leistung zu verweigern.

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Familienpflegerinnen springen ein, wenn in einer Familie das Elternteil erkrankt, das den Haushalt führt. Sie übernehmen die Aufgaben im Haushalt und versorgen die Kinder.

"Es ist ein Unding, dass die Krankenkassen diese gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe unzureichend finanzieren", sagt der LAG-Vorsitzende Andreas Meiwes.

Die Wohlfahrtsverbände weisen darauf hin, dass in den vergangenen Jahren bereits einige Familiendienste aufgegeben haben. Im Interesse der Familien sei mindestens der Erhalt der jetzigen Dienste notwendig. Der Bedarf sei höher als mit den vorhandenen Mitarbeitern abgedeckt werden könne.

Nach Angaben der LAG benötigen die Verbände 40 Euro die Stunde für eine Fachkraft, die Krankenkassen wollen knapp 20 Euro bezahlen.

Die Kassen bedauern das Scheitern der Gespräche. "Das Angebot entspricht dem Preis, der für Fachkräfte für Haushaltshilfe auf dem Markt bezahlt wird", sagt Dirk Ruiss, Sprecher des Ersatzkassenverbands vdek in NRW.

Die knapp 20 Euro entsprächen einer Anhebung der Vergütung um sechs Prozent. "Private Leistungserbringer haben zu diesen Konditionen mit uns Verträge abgeschlossen", sagt Ruiss.

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