Nachwuchsförderung mit Haken und Ösen

Unendliche Geschichte: Wann kommt die Koordinierungsstelle für allgemeinmedizinische Weiterbildung in Berlin?

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

BERLIN. Die Berliner Institutionen tun sich schwer mit der Förderung des Hausärzte-Nachwuchses. Es hakt bei der Einrichtung der auf Bundesebene beschlossenen Koordinierungsstelle für die allgemeinmedizinische Weiterbildung (KoStA).

Zuletzt hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin der KV-Vorsitzenden Dr. Angelika Prehn aus formalen Gründen das Votum für eine Vereinbarung zur Gründung der KoStA verweigert. Der Tagesordnungspunkt sei nicht korrekt zur Abstimmung eingebracht worden, so die Kritik einiger Haus- und Fachärzte.

Der Hausarzt Dr. Hans-Peter Hoffert warb dafür, dennoch zuzustimmen. "In allen anderen KV-Bezirken sind diese Stellen bereits eingerichtet und nehmen uns noch den Rest der Weiterbildungsassistenten weg, weil die Förderung damit wesentlich effektiver läuft", so Hoffert.

Er konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Die Vereinbarung wird in der nächsten Vertreterversammlung erneut abgestimmt.

Steine aus dem Weg räumen

Die Koordinierungsstellen für Allgemeinmedizin sollen dem Hausärzte-Nachwuchs Steine aus dem Weg in den Beruf räumen. Ihre zentrale Aufgabe ist es, die unterschiedlichen Stationen der Weiterbildung in Kliniken und Praxen zu koordinieren.

Laut Vorgabe der Bundesebene sollen Ärztekammer, KV und Krankenhausgesellschaft eines Landes bei der Koordinierungsstelle zusammenarbeiten. Dazu wird es in Berlin jedoch vorläufig nicht kommen.

Denn die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) ist nicht beteiligt an der Vereinbarung, über die die Vertreterversammlung abstimmen sollte. Sie "sperrt sich noch, wird aber weiter aktiv angesprochen", wie KV-Chefin Prehn mitteilte.

Prehn warb für die Kooperation mit der Kammer: "Das ist eine gute Sache, auch wenn sie nicht ganz den Vorschriften entspricht", so Prehn zur "Ärzte Zeitung". Die Vereinbarung sieht vor, dass die Stelle bei der Ärztekammer angesiedelt und mit einer halben Vollkraft ausgestattet wird.

KoStA soll Beirat erhalten

Die KoStA soll einen Beirat erhalten, der paritätisch mit je zwei KV- und Kammer-Vertretern besetzt ist. Geplant ist, dass er in nichtöffentlicher Sitzung unter anderem über fakultative Aufgaben der Stelle und ihre Finanzierung entscheidet.

Dazu zählen zum Beispiel Infoveranstaltungen, die Einrichtung von Weiterbildungsverbünden und Praxis- oder Stellenbörsen, Beratung für Ein- und Umsteiger. Die Vereinbarung sollte rückwirkend zum 1. Mai in Kraft treten.

Die BKG weist den Vorwurf zurück, dass sie sich gegen eine Beteiligung sperren würde.

Entzweit haben sich die Organisationen über ein Detail: Die BKG fordert, dass der Beirat seine Beschlüsse einstimmig fasst, KV und Kammer bestehen auf Mehrheitsbeschlüssen, weil sie fürchten, dass die BKG Entscheidungen blockieren könnte. Die BKG signalisierte weitere Gesprächsbereitschaft.

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