Kommentar zur Honorarverteilung
Neuer HVM, altes Budget
Regelleistungsvolumina (RLV) und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) sind im Norden schon wieder Geschichte. Nachweinen wird ihnen kaum ein Praxisinhaber.
Die meisten von ihnen ärgerten sich in der Vergangenheit über Schwankungen, echte Planungssicherheit war damit nicht gegeben. Abgelöst werden sie durch einen Honorarverteilungsmaßstab, der zwei Dinge mit seinem Vorgänger gemein hat: erneut ist er extrem komplex und am Grundproblem - der budgetierten Geldmenge - kann er auch nichts ändern.
Die KV Schleswig-Holstein darf sich dennoch berechtigte Hoffnungen machen, dass der hohe Aufwand, den jede neue Verteilungssystematik erfordert, einige Fortschritte bringt. Praxisinhaber müssen sich mit der Komplexität des Werkes nicht weiter auseinander setzen.
Sie erhalten eine Punktzahlmenge mitgeteilt, die sie zum festen Punktwert honoriert bekommen. Größere Schwankungen dürften damit der Vergangenheit angehören. Ärzte haben damit zumindestens Klarheit und Planungssicherheit. Dass viele von ihnen auch weiter mit dem Honorar unter dem Strich nicht zufrieden sein werden, lässt sich über den HVM nicht abstellen.
Die KV-Führung kann immerhin als Erfolg verbuchen, dass Abgeordnete und die meisten Ärzte im Norden die Rahmenbedingungen kennen und wissen, dass die KV nicht mehr ausschütten kann, als in den Honorarverhandlungen herauszuholen war.
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