Pandemielage

Neues Corona-Gesetz: Koalition will bundesweit eingreifen können

Bund und Länder konnten sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die steigenden Infektionszahlen einigen. Jetzt zieht der Bund die Entscheidungskompetenzen an sich.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Ein Zettel im Fenster eines Restaurants in Erfurt weist darauf hin, dass es aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen ist. Das gilt ab einer Inzidenz von 100 auch für die Außengastronomie, der Bund will nun durchgreifen, damit diese und alle anderen Corona-Maßnahmen auch bundeseinheitlich umgesetzt werden.

Ein Zettel im Fenster eines Restaurants in Erfurt weist darauf hin, dass es aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen ist. Das gilt ab einer Inzidenz von 100 auch für die Außengastronomie, der Bund will nun durchgreifen, damit diese und alle anderen Corona-Maßnahmen auch bundeseinheitlich umgesetzt werden.

© dpa

Berlin. Die Regierungsfraktionen nehmen das Heft in die Hand und führen eine bundesweit verbindliche Notbremse ein. Grund sind die aktuell steigenden Zahlen von Infektionen mit SARS-CoV-2 und seinen Mutationen – und die in den Ländern höchst unterschiedlichen Reaktionen darauf.

Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes sollen nun die Voraussetzungen für einheitliche Regeln für Gebiete mit hohen Sieben-Tage-Inzidenzen geschaffen werden. Die Notbremse soll ab einem Schwellenwert von 100 in Landkreisen und kreisfreien Städten einschließlich Berlin und Hamburg greifen, so wie es zwischen Bund und Ländern eigentlich längst vereinbart ist. Das geht aus dem Entwurf eines „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ von Samstag hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. Das Gesetz soll zügig beraten werden und in Kraft treten. Zwei Sitzungswochen stehen dafür im April noch zur Verfügung. Um die Novelle des Infektionsschutzgesetzes in einem Eilverfahren schon in der laufenden Woche durch das parlamentarische Verfahren zu bringen, benötigt sie eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. FDP, Grüne und Linke haben bereits angedeutet, darüber mit sich reden zu lassen.

Bundesrat mit von der Partie

Der Bundesregierung soll zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, unmittelbar per Verordnung eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten. Die Länder sollen über den Bundesrat eingebunden werden. Der Bund soll damit Handlungskompetenzen in Regionen mit andauernd hohen Inzidenzwerten erhalten. Darauf hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länder zuvor verständigt.

„Festzustellen ist gegenwärtig eine bundesuneinheitliche Auslegung der gemeinsam mit den Ländern in der regelmäßig stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Maßnahmen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dem Gesetzgeber komme angesichts der nach wie vor ungewissen und sich dynamisch verändernden Gefahrenlage ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu.

Tatsächlich hatten Bund und Länder ein für Montag geplantes Treffen abgesagt. Mit dem nun geplanten Mechanismus sollen nun die in der Pandemie institutionalisierten, aber als ineffizient geltenden Bund-Länder-Treffen obsolet werden.

Öffnung nach Inzidenz

Der Gesetzentwurf sieht für den Fall, dass die Notbremse gezogen werden muss, einen Rücksturz auf die Situation vor dem 8. März vor. Das würde bedeuten, dass in betroffenen Gebieten wieder nur ein Haushalt und eine weitere Person, nicht aber mehr als fünf Personen, zusammenkommen dürften. Zudem würde eine weitgehende Ausgangssperre von 21 Uhr bis fünf Uhr morgens greifen, die nur zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder wegen medizinischer Notfälle durchbrochen werden dürfte. Die Zoos müssten wieder schließen, ebenso gastronomische Angebote im Freien. Wie bisher nicht betroffen wären Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, der Buchhandel, Blumengeschäfte und Gartencenter.

Ab einer Inzidenz von 100 müsste bei Präsenzunterricht in Schulen jeder Schüler zweimal in der Woche getestet werden, ab einem Wert von 200 müssten die Schulen wieder schließen. Nicht adressiert werden mit dem Entwurf bislang die Betriebe, die zum Teil wegen laxer Test- und Hygienekonzepte in der Kritik stehen.

Schutz des Gesundheitssystems

Bundeseinheitliche Regelungen und Maßnahmen seien zwingend notwendig, um der staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit zu entsprechen, begründen die Fraktionen ihren Schritt mit Sorge um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Erst am Freitag hatten Intensivmediziner vor einer Überlastung der Intensivstationen gewarnt. In der Begründung zu dem am Samstag vorgelegten Entwurf heißt es, dass der aktuelle Anstieg kein „regional begrenztes Geschehen“ sei. Die Anzahl der Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz über 100 nehme „deutlich“ zu.

Bedingte Zustimmungssignale

Der Fraktionsvorsitzende der FDP Christian Lindner betontem, dass seine Fraktion sich „konstruktiv in diese Beratungen einbringen“ werde. Es müsse aber die Verhältnismäßigkeit der geplanten Schritte im Blickj behalten werden. Den Handel zu schließen und die Außengastronomie schon bei einer Inzidenz ab 100 einzustellen, sei aus Sicht der Liberalen „unverhältnismäßig“, ließ der FDP-Chef mitteilen. Modelle wie in Tübingen oder Rostock müssten weiter möglich sein, weil Tests und Masken eben auch Sicherheit böten, so Lindner.

Der Fraktionsvorsitzende von CDU und CSU Ralph Brinkhaus wollte die Dauer eines nun möglichen verschärften Lockdowns nicht definieren. Im Interview mit der Funke Mediengruppe sagte Brinkhaus am Samstag, die Dauer müsse an das Infektionsgeschehen geknüpft werden. Zudem forderte er, keine Front zwischen Bund und Ländern aufzubauen. Der Bundesrat müsse stets einbezogen werden.

Einen „radikalen Wellenbrecher“ gegen das Infektionsgeschehen forderte die Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen Katrin Göring Eckardt. Sie forderte, bei der möglichen bundesweiten Notbremse vor allem die Arbeitswelt in den Blick zu nehmen. Es gebe immer noch keine Verpflichtung der Unternehmen, ihre Mitarbeiter zu testen, wo Präsenzarbeit unabdingbar sei.

Gesetzliche Regelungen in der Arbeitswelt seien weiteren Verschärfungen im Privatleben wie Ausgangssperren vorzuziehen, betonte der gesundheitspolitische Sprecher der Linken Dr. Achim Kessler bereits am Freitag.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 12.04.202110:15 Uhr

Regierungsfraktionen und Bundesregierung wollen bundesweit unsinnige "Notbremsen" etablieren, weil sie infektionsepidemiologische Tatsachen nicht verstehen:

1. Nicht-Infizierte, eindeutig negativ Getestete können Immune, Immunisierte und andere Nichtinfizierte nicht anstecken. Nur Infizierte und Risikopersonen 1.Grades müssen in Quarantäne. Die tatsächlich Erkrankten müssen untersucht, diagnostiziert, Risiko-adäquat in Isolation behandelt und von ambulant über stationär bis zur Intensivpflichtigkeit u.U. auch palliativ versorgt werden.

2. Bisher kein Machtwort von Bundes-und Landesregierungen: Jede einzelne unnötige SARS-CoV-2-Infektion und/oder COVID-19-Erkrankung ist auf Hygiene- und Präventions-Fehler bzw. klare AHA-Regelverstöße zurückzuführen.

3. Keine juristisch klare Kante gegenüber denen, die Eigen-/Fremdschutz negieren, sich auf die Freiheit, Nicht-Infizierte oder bereits Infizierte zusätzlich zu gefährden, auf Selbstverantwortung, individualisierte Freiheitsrechte, Corona-Leugnung und Datenschutz berufen.

4. Aerosolforscher fordern Kurswechsel. Experten für die Bewegungen der Luftgemische mit SARS-CoV-2-Belastungen appellieren: In Innenräumen finde auch dann eine Ansteckung statt, wenn man sich nicht direkt mit jemandem trifft, sich aber ein Infektiöser vorher in einem schlecht belüfteten Raum aufgehalten hat. Debatten über das Flanieren auf Flusspromenaden, den Aufenthalt in Biergärten, das Joggen oder Radfahren und nächtliche Ausgangssperren seien hingegen kontraproduktiv.

5. Es bleiben unverändert AHA, AHA, AHA, Testen, Testen, Testen, Impfen, Impfen, Impfen (Vorsicht mit AstraZeneca-Vakzine) und Masken, Masken, Masken!
K.Yoshihiro/U.Hiroshi/Universität Tokio haben experimentell mit Gegenprobe nachgewiesen. Tragen Alle Stoffmasken: Reduktion der Ansteckungsfähigkeit um 70%. Tragen Alle N95-Masken: Reduktion um 79%.
https://msphere.asm.org/content/msph/5/5/e00637-20.full.pdf

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Margot Lechner 12.04.202108:51 Uhr

Wer sich diesen Gesetzesentwurf angeschaut hat, dem wird Angst und Bange! Der 28b hat es in sich! Ich glaube, ich muss schnell weg aus diesem Irrenhaus! Nur, wohin?

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