Kommentar zur Morbi-RSA-Reform
Ohne Aufsicht geht's nicht
Der Countdown läuft. Und der Gesetzgeber bestimmt den Takt. Erst soll der Finanzausgleich der Kassen untereinander neu aufgestellt werden. Was danach noch auf den Guthabenkonten der Krankenkassen liegt, soll – zumindest teilweise – ab dem 1. Januar 2020 den Versicherten zurückgegeben werden. So steht es in einem Gesetzentwurf. Die Kassenlager bringen sich vorsorglich schon in Stellung. Es geht um hunderte Millionen Euro, die den einen abgezogen, den anderen zufallen könnten.
An welchen Stellschrauben im Getriebe des Risikostrukturausgleichs der Gesetzgeber letztendlich drehen wird, ist längst nicht klar. Statt wie bisher 80 Krankheiten könnten 360 Krankheiten für den Finanzausgleich herangezogen werden. Oder regional bedingte Unwuchten könnten eine Rolle spielen. Auf der Änderungsagenda stehen bislang konkret nur zwei Punkte: Die Einführung einer verbindlichen ambulanten Kodierregel für Ärzte ab 2022 und die Überprüfung von Karteileichen bei den Kassen.
Um eine Diskussion wird der Gesetzgeber in dem Verfahren nicht herumkommen: Die Frage der Aufsichtspraxis in den Ländern (AOK) und dem Bund muss auf den Tisch. Ohne einheitliche Aufsicht kann der Streit der Kassenlager nur schwerlich befriedet werden.
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