Kassen-Erhebung

Op notwendig? Jeder Zweite zweifelt daran

Eine Umfrage der Barmer zeigt: Zweitmeinung wird trotzdem eher selten genutzt.

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BERLIN. Mehr als jeder zweite Patient ist unsicher, ob die ihm empfohlene Operation wirklich notwendig ist. Das hat eine repräsentative Online-Umfrage der Barmer ergeben. Aber nur 57 Prozent der Zweifler holen bei einem planbaren Eingriff eine Zweitmeinung ein.

Fast drei Viertel der Befragten (72 Prozent), die einen Eingriff vornehmen lassen sollten, gaben an, dass der zweite Arzt die Diagnose bestätigt habe, bei 21 Prozent wurde die gleiche Therapie empfohlen. Bei acht Prozent wurde eine andere Diagnose gestellt, 17 Prozent erhielten eine andere Therapieempfehlung.

Am häufigsten holten die Befragten Zweitmeinungen bei planbaren Eingriffen in der Orthopädie und Unfallchirurgie ein (27 Prozent). Die Chirurgie liegt mit 24 Prozent an zweiter Stelle, gefolgt von der Gynäkologie (zehn Prozent) sowie der HNO mit acht Prozent.

Bei der Online-Umfrage zeigte sich auch: Je höher Einkommen und Bildung, desto eher sind Patienten geneigt, eine Zweitmeinung einzuholen. Auf die Frage: „Bevor bei mir ein medizinischer Eingriff vorgenommen wird, würde ich immer noch eine Zweitmeinung einholen, um sicher zu gehen, dass es wirklich keine andere Möglichkeit gibt“, antworteten generell 65 Prozent mit Ja.

Bei den befragten Frauen lag der Anteil mit 69 Prozent deutlich höher als bei den Männern mit 61 Prozent. Von den Befragten mit einem Hochschulabschluss wollten fast drei Viertel (72 Prozent) eine zweite Meinung, hatten die Befragten einen Volks- oder Hauptschulabschluss neigten nur 57 Prozent dazu. Große Unterschiede gibt es auch bei den Einkommenskategorien.

Aus der Gruppe mit einem Einkommen zwischen 500 und 1000 Euro wollen 64 Prozent eine zweite Einschätzung, in der Einkommensklasse 4000 Euro und mehr sind es 81 Prozent. Auch das Alter spielt eine Rolle. Besonders kritisch sind Patienten zwischen 40 und 49 Jahren. In dieser Altersgruppe wollen 72 Prozent eine zweite Meinung einholen, bei den 18 bis 29-Jährigen sind es dagegen nur 58 Prozent.

Befragt wurden im Auftrag der Barmer 1000 Männer und Frauen über 18 Jahre. (chb)

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Dr. Wilhelm Margula 08.07.201917:28 Uhr

Patientenverfügung neu denken

Der gesetzliche Anspruch auf Zweitmeinung soll das Recht des Patienten auf Selbstbestimmung bei medizinischer Behandlung stärken. Zugleich impliziert das aber, dass Bürger bewusster und verstärkt Eigenverantwortung für ihre Gesundheit und für ihr Leben tragen müssen. Ein Faktum, das nicht nur in der Chirurgie sondern besonders in der Geriatrie positive Auswirkungen haben wird.

Voraussetzung ist allerdings, dass Patienten ein solches Verhalten rechtzeitig erlernt und geübt haben. Deshalb mein Vorschlag: „Patientenverfügung neu denken“.

Eine Patientenverfügung sollte nicht als starres Dokument gesehen werden, sondern als ein dynamisches Instrument. Ein Entwicklungsprozess der mit einem ersten Text beginnt, er wird in der Folge beeinflusst von der Biografie des Verfügenden (das BMJV.de empfiehlt eine Patientenverfügung regelmäßig, z.B. einmal jährlich, zu aktualisieren und zu erneuern) und der Entwicklungsprozess wird erst nach Jahren oder Jahrzehnten beendet sein, wenn das Dokument in seiner Letztfassung zum Einsatz kommen wird, weil der Verfügende – nunmehr als Patient – seinen Willen nicht mehr äußern kann.

Die Patientenverfügung sollte zu dem gemacht werden, was sie eigentlich sein muss – ein dynamisches Instrument, das dem Verfügenden hilft, sein Recht auf Selbstbestimmung bei (jeglicher) medizinischen Behandlung wahrzunehmen.

Eine Sichtweise, die ich in dem Patientenratgeber "Pflegefall? Nein, danke! Mit der Patientenverfügung selbst entscheiden" (Facultas-Maudrich-Verlag, Wien, 2017) näher beschreibe.

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