Pädiater lehnen Kinderschutzgesetz ab
NEU-ISENBURG (bee). Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat das vom Bundestag beschlossene Kinderschutzgesetz kritisiert.
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Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des BVKJ.
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"Weder die Bundesärztekammer noch wir als Berufsverband stimmen dem Gesetz zu. Auch vielen Bedenken der Kinderjugendhilfe wurde nicht Rechnung getragen", sagte BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".
Schröder sieht Gesetz als "Meilenstein"
Zuvor hatte Familienministerin Kristina Schröder (CDU) im Bundestag das Gesetz als "Meilenstein" bezeichnet, da alle wichtigen Verbände zugestimmt hätten.
Mit dem Gesetz will Schröder mehr "Problemfamilien" durch speziell ausgebildete Familienhebammen unterstützen und kontrollieren lassen. Allerdings gibt es vor allem in ländlichen Gebieten nicht genügend ausgebildete Hebammen.
"Im Zweifel für das Kindeswohl"
Hartmann kritisiert auch die Darstellung der Ministerin zur Schweigepflicht. Es habe sich mit dem Gesetz nichts geändert, Ärzte konnten schon immer anonym Verdachtsfälle von Missbrauch besprechen.
"Wir empfehlen weiterhin, im Zweifel für das Kindeswohl zu entscheiden und sich über die Schweigepflicht hinwegzusetzen", so Hartmann.
Neu im Gesetz ist aber, dass eine bundeseinheitliche Norm ausgearbeitet werden soll, die die "Handlungssicherheit" für die Weitergabe von Informationen an das Jugendamt gewähren soll. Damit soll Straffreiheit für Ärzte garantiert werden.
Es fehlt an speziell ausgebildeten Mitarbeitern bei den Jugendämtern
Auch haben die Jugendämter nicht genügend speziell ausgebildete Mitarbeiter, die Ärzte im Zweifelsfall beraten könnten.
Ebenso kritisiert Hartmann, dass die Familienhebammen nicht unter Aufsicht des dem öffentlichen Gesundheitsdienst arbeiten werden.
120 Millionen Euro für die Familienhebammen
Der Bund stellt unter anderem für die Familienhebammen bis 2015 rund 120 Millionen Euro zur Verfügung. Da danach die Länder einspringen müssen, haben sie bereits Widerstand angekündigt.
Sie wollen eine dauerhafte Mitfinanzierung durch die Krankenkassen.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Gesetz gegen Kinderschutz