Laumann

Patienten sollen leichter Schmerzensgeld erstreiten

Wenn es um Behandlungsfehler geht, ist die Patientenposition gegenüber Ärzten oft schwach. Das könnte sich ändern – geht es nach dem Willen des NRW-Gesundheitsministers.

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Bei Behandlungsfehler stehen Patienten bisher in der Beweispflicht. Das erschwert die Forderung nach Schmerzensgeld.

Bei Behandlungsfehler stehen Patienten bisher in der Beweispflicht. Das erschwert die Forderung nach Schmerzensgeld.

© Zerbor / stock.adobe.com

DÜSSELDORF. Bei Behandlungsfehlern sollten Patienten mehr Rechte bei Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bekommen. Das forderte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) vor der am Mittwoch beginnenden Gesundheitsministerkonferenz in Düsseldorf.

Die Regeln zur Beweislast müssten erleichtert werden, sagte Laumann der Deutschen Presse-Agentur. Darüber will er bei mit seinen Ressortkollegen sprechen. Ansprüche bei möglichen Behandlungsfehlern durchzusetzen, sei für Patienten nach wie vor ein Problem. Denn es müsse zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der Fehler Ursache für einen erlittenen Schaden sei.

"Ein solcher Nachweis ist in der Medizin allerdings kaum zu führen", sagte Laumann. Fast immer kämen mehrere mögliche Ursachen in Betracht, zum Beispiel wenn Patienten mehrere Arzneimittel einnähmen oder Vorerkrankungen hätten.

Mehrere Themen auf dem Programm

Zusammen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wollen die Länderminister bis Donnerstag über eine bessere Patientenorientierung, Organspenden und die Pflegeberufsreform sprechen. Zum Auftakt der Ministerkonferenz hat die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zu einer Demonstration gegen den Personalmangel in Kliniken und Pflegeheimen aufgerufen. Zeitgleich streiken auch Beschäftigte an den Uni-Kliniken in Düsseldorf und Essen.

Wegen der sinkenden Zahl der Organspender hat Schleswig-Holstein einen Vorstoß angekündigt: Ähnlich wie in den USA sollten die Menschen beim Beantragen eines Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins angeben müssen, ob sie im Fall ihres Todes Organspender sein wollen oder nicht. Wer bereit zur Organspende ist, dessen Dokument würde entsprechend gekennzeichnet.

Kinderhilfswerk fordert teilweise Rauchverbot

Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte die Minister auf, sich für ein gesetzliches Rauchverbot in Fahrzeugen einzusetzen, wenn Kinder mitfahren. "Wir müssen Kinder und Ungeborene vor den gravierenden gesundheitlichen Schäden des Passivrauchens schützen", sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne).

In Österreich gibt es bereits seit Anfang Mai ein Rauchverbot im Auto bei Fahrten mit Minderjährigen. (dpa)

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