Arbeitgeberverband vs. Wohlfahrtsverbände

Pflegebranche streitet über private Dienstwagennutzung

Wie viele Pflegekräfte profitieren von einer Dienstwagenbesteuerung – und könnten bei Wegfall des Privilegs zu den Gelackmeierten gehören? Darüber ist ein Streit entbrannt.

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Dienstwagen im Einsatz: Fahrzeug eines mobilen Pflegedienstes.

Dienstwagen im Einsatz: Fahrzeug eines mobilen Pflegedienstes.

© Stefan Sauer / ZB / picture alliance

Berlin. In der Pflegebranche tobt ein Schlagabtausch über die Privatnutzung von Dienstwagen. Anlass sind Äußerungen der Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP), Isabell Halletz, in der „Bild“-Zeitung.

Halletz hatte davor gewarnt, die mögliche Abschaffung des Dienstwagenprivilegs zwecks Sanierung des Bundeshaushalts würde vor allem Gering- und Mittelverdiener und damit auch Pflegebeschäftigte treffen. Der Arbeitgeberverband hatte in diesem Zusammenhang von mehr als 400.000 Pflegekräften gesprochen, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen dürften.

Caritasverband, Diakonie Deutschland, AWO-Bundesverband und die Klima-Allianz widersprachen den Äußerungen. In der ambulanten Pflege seien bundesweit rund 450.000 Menschen beschäftigt, in der Pflege insgesamt seien es gut 800.000 Menschen. „Würden 400.000 von ihnen vom Dienstwagen profitieren, hieße das, dass 90 Prozent der ambulanten Pflegekräfte in Deutschland einen eigenen Dienstwagen hätten, den sie auch jederzeit privat nutzen könnten. Und jeder fünfte Dienstwagen in Deutschland würde demnach von einer Pflegekraft gefahren. Das stimmt so schlicht nicht“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Sozialverbände.

„Firmenwagen ist nicht gleich Dienstwagen“

Zwar könnten viele ambulant tätige Pflegekräfte das Auto des Pflegedienstes nutzen, um nach dem letzten Hausbesuch nach Hause zu fahren, schreiben die Verbände weiter. Die gelegentliche Nutzung für den Weg von der Klientin oder dem Patienten nach Hause stelle aber noch keine „Privatnutzung im Sinne der Finanzbehörden“ dar. Es handele sich in der Regel um einen Firmenwagen, nicht um einen Dienstwagen, dessen private Nutzung als berechneter geldwerter Vorteil pauschal vom Lohn abgezogen werde.

Tatsächlich profitieren von den Steuervorteilen eines Dienstwagens vor allem männliche Angestellte in höheren Einkommensgruppen, so die Verbände. Wie so häufig würden nun Pflegekräfte „ins Feld geführt, um Steuervergünstigungen zu verteidigen, die nicht ihnen, sondern vor allem denjenigen nutzen, die deutlich mehr verdienen.“

AGVP-Präsident Thomas Greiner entgegnete, mehrere Caritasverbände hätten selber darauf hingewiesen, dass auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstwagen privat nutzen dürften. „Bei anderen Wohlfahrtsverbänden ist es ähnlich.“ Statt dem Arbeitgeberverband grundlos „in die Hacken zu treten“, sollten sich die Wohlfahrtsverbände für bessere Rahmenbedingungen in der Altenpflege einsetzen. (hom)

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