Soziale Pflegeversicherung

Pflegekassen zahlen 3,7 Milliarden Euro in Rentenversicherung

Wer Angehörige pflegt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung von den Pflegekassen. Sie zahlen Beiträge zur Rentenversicherung. Die Summen dafür haben sich deutlich erhöht.

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Düsseldorf/Berlin. Die Pflegekassen haben 2023 rund 3,7 Milliarden Euro an Beiträgen für pflegende Angehörige in die Rentenkasse eingezahlt. Damit hätten sich die Zahlungen fast vervierfacht. Das geht aus Daten der Rentenversicherung hervor, die der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe) vorliegen. Zehn Jahre zuvor waren es 900 Millionen Euro.

„Meist sind es Frauen, die ihre Angehörigen pflegen und dadurch nicht oder nur in Teilzeit arbeiten. Die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sind ein wichtiger gesellschaftlicher Ausgleich für dieses Engagement“, sagte Uwe Hildebrandt, derzeit Vorsitzender der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund, anlässlich deren Sitzung am Donnerstag.

Der Rentenkasse zufolge werden derzeit mehr als 4,3 Millionen Menschen zu Hause gepflegt. Meist erfolge die Pflege durch Angehörige. Reduzieren Angehörige aufgrund der Pflege ihre berufliche Tätigkeit, hat dies Auswirkungen auf die Höhe ihrer Rente.

4,3 Millionen Menschen werden zu Hause gepflegt

Damit die Pflege nicht zulasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für die Pflegeperson. „Diese variieren je nach Pflegegrad und bezogener Leistung. So zahlte die Pflegekasse 2023 monatliche Beiträge zwischen 119 Euro und 631 Euro, was einem Verdienst von 642 Euro bis 3.395 Euro entspricht“, teilte die Rentenversicherung mit. Pflegepersonen würden damit so gestellt, als bekämen sie ein monatliches Arbeitseinkommen.

Die privaten Krankenkassen kritisierten die hohen Zuzahlungen auf Kosten der Beitragszahler . „Die milliardenschwere Zusatzbelastung der Pflege-Beitragszahler mit versicherungsfremden Zuschüssen an die Rentenkasse muss ein Ende haben. Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sind eine sozialpolitische Leistung und müssen daher aus dem Bundeshaushalt finanziert werden“ erklärte der Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung, Dr. Florian Reuther.

BKK: Beitragssatzanhebung reicht nur bis März 2025

Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll der Beitragssatz zur Pflege ab Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte steigen. Die entsprechende Verordnung wurde dem Plenum des Bundestages zugeleitet, der Gesundheitsausschuss hat die Anhebung inzwischen „mehrheitlich zur Kenntnis“ genommen. Mit dem Schritt soll ein für kommendes Jahr erwartetes, mindestens 3,5 Milliarden Euro großes Defizit bei den Pflegekassen abgewendet werden. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Der BKK-Dachverband indes warnte: Die Anpassung beim Beitragssatz reiche gerade einmal bis März 2025. „Danach droht erneut die Zahlungsunfähigkeit – und das dann zu einer Zeit, in der möglicherweise keine handlungsfähige Bundesregierung im Amt sein wird“, sagte Vorstandsmitglied Anne-Kathrin Klemm.

Der pflegepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jens Teutrine, erklärte, die Finanzlücke in der Pflegeversicherung sei „nicht vom Himmel gefallen, sondern das Ergebnis verantwortungsloser Kurzsichtigkeit und fehlendem Reformwillen“. Das umlagefinanzierte System müsse dringend auf ein kapitalgedeckte umgestellt werden, „um ein finanzielles Desaster abzuwenden“. (KNA/hom)

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