Krankenhäuser
Pflegepersonaluntergrenzen gelten bald wieder
Wegen der Coronavirus-Pandemie sind die Personalvorgaben für pflegeintensive Krankenhausstationen außer Kraft gesetzt. Jetzt werden sie reaktiviert – zunächst auf Intensivstationen und in der Geriatrie. Die Reaktionen fallen gespalten aus.
Veröffentlicht:Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die wegen der COVID-19-Pandemie ausgesetzte Verordnung zu Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) in Krankenhäusern wieder in Kraft gesetzt. Ab 1. August sollen die Vorgaben zunächst in der Intensivmedizin und in der Geriatrie wieder gelten, teilte eine Sprecherin Spahns auf Anfrage am Dienstag mit.
Mit der Änderung solle eine personelle Unterbesetzung in der Pflege und eine Gefährdung der in diesen beiden Bereichen zu behandelnden besonders vulnerablen Patienten vermieden werden, so die Sprecherin.
Spahn hatte die Personalvorgaben zum 1. März ausgesetzt – ursprünglich bis 31. Dezember. Die Krankenhäuser sollen dadurch bei der Personalplanung flexibler auf die Ausbreitung des Coronavirus reagieren können.
Vorgaben seit Beginn umstritten
Die PpUG gelten seit Januar 2019 für pflegeintensive Bereiche. Dazu zählen außer Intensivmedizin und Geriatrie auch Kardiologie und Unfallchirurgie. In diesem Jahr wurden die Vorgaben auf die Herzchirurgie und Neurologie sowie auf Stroke-Units und neurologische Frührehabilitation ausgedehnt.
Die Untergrenzen werden als maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft festgelegt. In der Intensivmedizin gelten als Untergrenze in der Tagschicht maximal 2,5 Patienten pro Pflegekraft. In der Nachtschicht sind es 3,5 Patienten pro Pflegekraft.
Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, nannte die Reaktivierung der Personalvorgaben auf den Intensivstationen das „falsche Signal zum falschen Zeitpunkt“. Die Politik erwecke damit den Eindruck, die Pandemie sei bereits überstanden.
„Tatsache“ sei aber, „dass jederzeit Intensivstationen mit COVID-Patienten in Cluster-Regionen so in Anspruch genommen werden könnten, dass die starren bundesweiten Vorgaben in den Kliniken vor Ort nicht eingehalten werden könnten“, so Baum. Infizierte Intensivpatienten müssten dann in andere Kliniken verlegt werden. Niemand wisse, wie sich die Infektionslage nach der Urlaubszeit entwickele.
Flammt die Pandemie wieder auf?
Die Politik solle die Untergrenzen abschaffen und durch ein Personalinstrument ersetzen, das nicht auf einzelne Stationen, sondern die Gesamtklinik abziele, forderte Baum. DKG, Pflegerat und die Gewerkschaft Verdi hätten dazu bereits ein Konzept auf den Tisch gelegt.
Der GKV-Spitzenverband nannte die Wiedereinsetzung der PpUG dagegen einen richtigen und überfälligen Schritt. „Diese Vorgaben garantieren, dass es eine pflegerische Mindestversorgung direkt am Krankenhausbett gibt und das rund um die Uhr – so sieht aktiver Patientenschutz aus“, sagte Vorstandsmitglied Stefanie Stoff-Ahnis, der „Ärzte Zeitung“ am Dienstag.
Die Untergrenzen seien aber für alle acht geltenden Klinikbereiche zu reaktivieren. „Das lässt die aktuelle Pandemie-Situation zu.“
Auch der Ersatzkassen-Verband (vdek) begrüßte die Entscheidung. „Da die Krankenhäuser seit Mitte Mai schrittweise in den Regelbetrieb zurückkehren, ist es richtig, auch die Instrumente zum Schutze der Patienten wieder gelten zu lassen, zumal die Zahl der COVID-19-Neuerkrankungen derzeit beherrschbar ist“, sagte vdek-Vorstandschefin Ulrike Elsner am Dienstag in Berlin.