Tag des Gedenkens
Psychotherapeuten mahnen Erinnerung an Opfer der NS-Diktatur an
Mehr als 300.000 Menschen mit psychischen Erkrankungen hat das NS-Regime verfolgt und ermordet. Die Bundespsychotherapeutenkammer setzt sich dafür ein, die Rolle der Täter weiter zu erforschen. Dieses Geschehen müsse aufgearbeitet werden.
Veröffentlicht:Berlin. Die Ermordung, Zwangssterilisation und Verfolgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen durch das NS-Regime dürfen nicht vergessen werden: So lautet der Appell der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) , den die Kammer am Montag, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, veröffentlich hat.
„Das NS-Regime hat mehr als 300.000 Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen, darunter mindestens 5.000 Kinder und Jugendliche, systematisch verfolgt und ermordet. Darüber hinaus wurden 400.000 Menschen zwangssterilisiert. Wir schulden diesen Opfern eine würdige Erinnerungskultur“, erklärte BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.
Kammer: Rolle der Täter weiter erforschen
Sie verwies darauf, dass noch im Januar der fraktionsübergreifende Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Opfer von NS-‚Euthanasie‘ und Zwangssterilisation – Aufarbeitung intensivieren“ im Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. Es sei iein bedeutender Schritt, wenn der Bundestag damit ausdrücklich diese Opfer des Nationalsozialismus als Verfolgte des NS-Regimes anerkenne, so Benecke.
„Zu lange sind diese Massenmorde beschwiegen worden. Das gilt auch für das Leid der Angehörigen und Hinterbliebenen. Die BPtK setzt sich dafür ein, die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen T4-Tötungsanstalten finanziell nachhaltig zu unterstützen“, sagte Benecke.
Auch müsse die Rolle der Täter auch aus den Reihen der Medizin, der Psychologie und der Pflege weiter erforscht und intensiv aufgearbeitet werden. Zu viele Täter seien für ihre Taten nie bestraft worden, betonte Benecke: „Die BPtK unterstützt deshalb das aus dem Bundestag vorgeschlagene Projekt, künftig bundesweit Patientenakten und Personalunterlagen der Täter*innen zusammenzutragen, zu sichern und zu konservieren.“ (bwa)