Kassengutachten
Rabattverträge sind kein Motor für Lieferengpässe
Rabattverträge befördern Lieferengpässe bei Arzneimitteln nicht. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das vom GKV-Spitzenverband beauftragt wurde.
Veröffentlicht:Berlin. Nach einem vom GKV-Spitzenverband in Auftrag gegebenen Gutachten sind Rabattverträge nicht eine Ursache für Lieferengpässe bei Arzneimitteln.
Die aus Wien stammende Gesundheit Österreich Forschungs- und Planungs GmbH hat anhand einer Fallstudie von sieben Wirkstoffen in Finnland, Italien, Niederlande und Schweden den Umgang mit und die Ursache von Lieferengpässen untersucht.
Alle Länder meldeten im Januar Engpässe, allerdings im stark unterschiedlichen Ausmaß. So gab es in Finnland in 1700 Fällen Lieferschwierigkeiten, in Deutschland existierten 320 solcher Meldungen.
Produktionsprobleme und Qualitätsmängel als Ursachen
Als Hauptgrund erkannten die Forscher „Probleme im Zusammenhang mit der Produktion, inklusive Qualitätsmängeln“. Als weitere Ursache wurde der Parallelexport von Medikamenten in höherpreisige Länder angesehen. Von den untersuchten Wirkstoffen gab es im Januar Lieferprobleme in fünf (Deutschland und Italien) oder vier Fällen (Finnland, Niederlande, Schweden). Dabei unterschieden sich die Wirkstoffe, die jeweils von Engpässen betroffen waren, zwischen den Ländern.
Einen Zusammenhang zwischen Lieferproblemen und Rabattverträgen oder analogen Instrumenten in den anderen Ländern vermochten die Studienautoren nicht festzustellen. Alle untersuchten Staaten verfügen über von Behörden geführte Melderegister, die mit Meldepflichten verknüpft sind. Lander mit Rabattverträgen für Generika – Niederlande und Schweden – sehen zudem Sanktionen im Falle der fehlenden Nichtlieferung von Arzneimitteln vor.
Melderegister sind nach Meinung der Autoren ein „zentrales Instrument“, um das Management von Lieferengpässen zu verbessern. Hingegen fehlten oft Informationen anderer wichtiger Akteure wie etwa von Apotheken.
Diese Einbindung weiterer Akteure in die Meldepflichten sollte im Falle von neuen regulatorischen Vorgaben in Deutschland daher mitbedacht werden. Weiterhin wird empfohlen, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um im Bedarfsfall den Parallelexport für von Engpässen betroffene Arzneimittel verbieten zu können.
Meldepflichten für alle Akteure in der Lieferkette
Der GKV-Spitzenverband sieht sich durch die Expertise bestätigt, obligatorische Meldepflichten bei Engpässen zu etablieren, und zwar nicht nur für Hersteller, sondern auch für Großhändler und Apotheken.
Das beauftragte Gutachten kommt zudem zur Schlussfolgerung, Rabattverträge seien „eine Chance“, über die Meldepflicht hinausgehende Informationspflichten der Stakeholder gegenüber der Krankenkasse festzulegen. „Auch die Sicht der Gutachter auf Rabattverträge als wichtiges Instrument der Versorgung bestärkt uns“, kommentierte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.
Baden-Württembergs AOK-Chef Johannes Bauernfeind mahnte unterdessen zu einer Versachlichung der Debatte. Wirkliche Versorgungsprobleme beträfen vor allem Arzneimittel für Krankenhäuser oder patentgeschützte Arzneimittel, für die es keine adäquate Alternative gebe, so der seit Jahresanfang amtierende Chef der Landes-AOK. Der Vorschlag, Rabattverträge um ein sogenanntes Mehrpartnermodell zu ergänzen, sei jedoch nicht zielführend: „Er wirkt nicht, da auch mehrere vertraglich gebundene Hersteller letztlich auf denselben Wirkstoffproduzenten zurückgreifen“, sagte Bauernfeind.
Herstellerverbände sehen indes in Rabattverträgen ein Instrument, das das die Lieferprobleme überhaupt erst mitverursacht hat. „Die Aussage des GKV-Spitzenverbands, Arzneimittellieferengpässe ließen sich nicht Rabattverträgen anlasten, geht an der Realität vorbei“, sagt Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).
Nach der Scharfschaltung der Rabattverträge im Jahr 2007 sei im rabatt-vertragsgeregelten Markt eine Marktkonzentration eingetreten, die die Arzneimittelversorgung massiv beeinträchtige, so Joachimsen.
Das jüngst bekannt gewordene Paket an Änderungsanträgen am Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) rüttelt indes nicht an Rabattverträgen. Michael Hennrich, Arzneiexperte in der Unionsbundestagsfraktion, hält das Instrument allerdings für reformbedürftig. Er persönlich halte es „für klug“, wenn man von der Exklusivität bei der Ausschreibung wegkomme, machte der CDU-Politiker kürzlich deutlich. „Ich habe die Hoffnung, dass sich da etwas ändert.“ (fst)