Positive Resonanz

Reaktionen auf das NC-Urteil

Das Karlsruher Urteil zum Medizinstudium hat einen Nerv getroffen.

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BERLIN. "Gerade für Hausärzte sind soziale Kompetenzen im Zweifel wichtiger als ein 1,0 Abitur", kommentierte der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands Ulrich Weigeldt den Karlsruher Spruch. Es sei gut, dass künftig außer dem Abiturnotenschnitt weitere Faktoren wie Motivation, Erfahrung als Pflegekraft und Kommunikationsfähigkeiten eine Rolle bei der Auswahl spielten.

Enttäuscht zeigte sich die Vizepräsidentin der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd), Isabel Molwitz: Die Wartezeitquote sei mit dem Urteil nicht durch ein Verfahren ersetzt worden, dass geeignete Bewerber sofort erkenne. "Nur so könnten die Chancen auf einen erfolgreichen Studienabschluss für alle Studienanfänger chancengleich maximiert werden", sagte Molwitz.Unterstützung erhielten die Studenten vom Medizinischen Fakultätentag (MFT). Die Vorgabe, 20 Prozent der Plätze allein nach der Wartezeit zu vergeben, die mittlerweile bei über sieben Jahren liege, sei nicht mehr zumutbar, sagte MFT-Präsident Heyo K. Kroemer.

Der Präsident der Bundesärztekammer Professor Frank Ulrich Montgomery wertete den Spruch als deutliche Aufforderung an Bund und Länder, bei der schleppenden Umsetzung der Reform des Medizinstudiums endlich Tempo zu machen. "Das Urteil beinhaltet auch eine heftige Ohrfeige für eine kleinstaatliche Bildungspolitik, die es nicht schafft, das Abitur bundesweit chancengleich und chancengerecht zu gewährleisten", sagte Montgomery am Dienstag. Er forderte die Länder auf, mehr Studienplätze für Humanmedizin zu schaffen. Seit 1990 sei die Zahl der Studienplätze von 12.000 auf 9000 zurückgegangen", so Montgomery.

Ein Kapazitätsausbau sei versorgungspolitisch geboten, bekräftigte auch der Vorsitzende des Marburger Bundes Rudolf Henke. "Der Ersatzbedarf an Ärzten wächst von Jahr zu Jahr, vor allem auch wegen der Ruhestandswelle, die auf die Ärzte zurollt", sagte Henke.

Es sei dringend notwendig, dass nun bundesweit weitere einheitliche Kriterien bei der Zulassung zum Studium berücksichtigt würden, sagte der Vorsitzende des NAV-Virchow-Bundes Dr. Dirk Heinrich. Er forderte für Bewerber ein vor das Studium geschaltetes sechsmonatiges Praktikum, um mehr Ärzte für die kurative Versorgung zu gewinnen. Auch in den Ländern fand der Richterspruchs große Resonanz. Das Urteil stütze die langjährige Forderung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz nach Auswahlverfahren, deren grundsätzliches Ziel es sein solle, "echte Talente und Befähigungen aufzudecken, um fachliche und menschliche Voraussetzungen für den Arztberuf zu erkennen", sagte Präsident Dr. Günther Matheis am Dienstag.

Dass Bund und Länder nun standardisierte Regeln für Eignungsgespräche an Universitäten aufstellen müssten, bezeichnete der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach als "große Chance, belastbare Entscheidungen für die Zulassung zum Medizinstudium zu finden".

Auf gutem Weg sieht sich die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: "Unsere Hochschulen berücksichtigen bereits seit zehn Jahren bei der Zulassung verstärkt die fachliche Eignung der Bewerber anhand weiterer Kriterien wie dem Medizinertest und einschlägiger praktischer Erfahrungen", sagte Bauer.(af)

Lesen Sie dazu auch: Bundesverfassungsgericht: Studienplatzvergabe in Medizin zum Teil verfassungswidrig

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