AOK mit Klage erfolgreich
Rechenfehler im Morbi-RSA
DÜSSELDORF. Das Bundesversicherungsamt (BVA) muss den Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen für 2013 neu berechnen.
Das habe das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) am Donnerstagnachmittag (4. Juli) in Düsseldorf entschieden, wie die AOK mitteilt.
"Dies ist ein gutes Urteil für Patienten und Versicherte", sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK Bundesverbandes, Jürgen Graalmann. "Es beendet die bestehende Diskriminierung von alten und schwer kranken Menschen." (eb)