Menschenrechts-Institut

Rechte von Kindern vor Gericht stärken

Die Berücksichtigung der Rechte von Kindern vor Gericht genügt nicht internationalen Standards.

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BERLIN. Das Deutsche Institut für Menschenrechte rät in einer Studie dazu, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in Gerichtsverfahren stärker als bislang zu berücksichtigen.

"Deutsche Gerichtsverfahren entsprechen derzeit weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Vorgaben des Europarats zu kindgerechter Justiz", kritisiert Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa.

Mit dem Opferrechtsreformgesetz und dem Gesetz zum Schutz vor sexuellem Missbrauch seien in diesem Jahr zwar wichtige Rechte von Kindern im deutschen Strafrecht verankert worden. So zum Beispiel das Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung und auf kindgerechte und sichere Warteräume. Diese Vorgaben müssten jetzt jedoch in der Praxis konsequent umgesetzt werden.

Zudem sollten beispielsweise Richter und Richterinnen, die ein familienrechtliches Dezernat übernehmen, verpflichtet sein, eine Fortbildung zu Kinderrechten und kindgerechter Anhörung zu machen. "Das ist derzeit nicht der Fall", moniert Follmar-Otto.

Die Studie, die auf qualitativen Interviews mit betroffenen Kindern und Jugendlichen basiert, zeigt die Schwierigkeiten auf, vor denen junge Menschen in Gerichtsverfahren stehen. "Viele Kinder schilderten uns, dass sie nicht ausreichend über den Ablauf des Verfahrens sowie über ihre Rechte und Pflichten informiert waren."

Oft fühlten sie sich im Verfahren von Richtern und Anwälten nicht ernst genommen, einige berichteten von Diskriminierungen, sagt Annemarie Graf-van Kesteren, Autorin der Studie. Die Ergebnisse fließen auch in die vergleichende europäische Studie "Child-friendly Justice" der Europäischen Grundrechteagentur ein, die 2016 erscheinen wird. (ras)

Zusammenfassung der Studie in kindgerechter Sprache unter: http://tinyurl.com/hes55e2

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