Menschen mit Behinderungen
Regierung klärt Kostenübernahme bei Assistenz im Krankenhaus
Wer zahlt für die Begleitung von Menschen mit kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen, wenn diese ins Krankenhaus müssen? Das Bundeskabinett hat nun einen Regelungsentwurf dazu vorgelegt.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundesregierung schließt eine Lücke in der Betreuung behinderter Menschen, wenn diese ins Krankenhaus eingewiesen werden und dort auf die Begleitung durch Angehörige oder Beschäftigte der Behindertenhilfe angewiesen sind.
Laut einem am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf sollen die Krankenkassen zahlen, wenn Angehörige den Patienten im Krankenhaus begleiten. Bei einer Assistenz durch Beschäftigte aus Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe die Kosten übernehmen.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel (SPD), begrüßte den Entwurf. „Für Menschen mit Assistenzbedarf ist es zweitrangig, wer bezahlt“, sagte Dusel am Mittwoch in Berlin. Für sie sei entscheidend, dass sie die Assistenz bekommen, die sie benötigen.
Der Pflegebevollmächtigte Dr. Andreas Westerfellhaus (CDU) erklärte, die gefundene Lösung sei nicht nur gut für eine selbstbestimmte Versorgung im Krankenhaus. Auch Pflegekräfte profitierten. Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Professor Claudia Schmidtke (CDU), zeigte sich überzeugt, die Regelung lasse sich ohne bürokratischen Aufwand umsetzen.
Essenziell bei Klinikaufenthalt
Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt würden, benötigten diese Unterstützung auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, erklärten Dusel, Westerfellhaus und Schmidtke in einer gemeinsamen Mitteilung.
Dies gelte vor allem für Menschen, die etwa aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht mit Worten kommunizieren könnten oder auf Ungewohntes mit Ängsten reagierten. Hier sei eine vertraute Begleitperson unerlässlich. Dies sei „essenziell für den Erfolg des Krankenhausaufenthalts“.
Damit das Gesetz noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden kann, muss der Bundestag es in der nächsten Woche beschließen. Dann steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus. (hom)