Terminservice
Regierung nagelt KVen fest
Der Bundesrat blitzt mit dem Vorschlag ab, KVen mehr Spielraum bei den Terminservicestellen zu geben.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Bundesregierung zeigt sich beim Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) hartleibig: Sie lehnt die Forderungen des Bundesrats, der viele Änderungen vorgeschlagen hatte, ganz überwiegend ab.
In der sogenannten Gegenäußerung beharrt die Regierung insbesondere darauf, das VSG sei nicht zustimmungspflichtig durch die Länderkammer. Sie sieht die Gröhe-Reform nur als sogenanntes Einspruchsgesetz an, das der Bundesrat nicht stoppen könnte.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Terminservicestellen: Der Bundesrat votierte, KVen könnten von ihrer Einrichtung absehen, wenn das Gesetzesziel auch durch andere Maßnahmen sichergestellt werden kann. Nein, sagt die Regierung.
Sie beharrt auf "präzisen" Vorgaben mit Blick auf die Vier-Wochen-Frist.
Parität zwischen Haus- und Fachärzten: Der Bundesrat wollte diese Regelung auf die KBV-Vertreterversammlung beschränkt sehen. Nein, sagt die Regierung. Denn dann würde das Ziel, die hausärztliche Versorgung zu stärken, "nur unvollkommen erreicht".
Ambulante Kodierregeln: Der Bundesrat wollte die Kodierpflicht wiederbeleben. Nein, sagt die Regierung. Schon bisher könne der Bundesausschuss entsprechende Vorgaben für Qualitätszwecke treffen. Es bestehe somit "kein Regelungsbedarf".
Zweitmeinung: Die Länderkammer hat dafür plädiert, den Anspruch auf eine Zweitmeinung auf sämtliche schwerwiegende und risikobehaftete Behandlungen auszudehnen.
Nein, sagt die Regierung. Das würde "unkalkulierbare Mehrkosten" für die Kassen mit sich bringen. Kassen könnten als Satzungsleistungen weitere Optionen für Zweitmeinungen anbieten.
Hebammen: Der Bundesrat drängte darauf, eine Versicherungslösung für Haftpflichtschäden bei der Geburtshilfe zu entwickeln.
Nein, sagte die Regierung und hält an dem Vorhaben fest, Regressforderungen von Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber freiberuflichen Hebammen in bestimmten Fällen ganz auszuschließen.
Dadurch könne der künftige Anstieg der Haftpflichtprämien begrenzt werden.
Am 6. März soll das Versorgungsstärkungsgesetz erstmals im Bundestag beraten werden. (fst)