Antwort auf parlamentarische Anfrage

Regierung plant keine höhere Tabaksteuer

Keine dauerhaften Verkaufsverbote für Tabakprodukte, keine Erhöhung der Tabaksteuer und ein skeptischer Blick auf E-Zigaretten: Die Bundesregierung skizziert in einer parlamentarischen Antwort ihre Tabakkontrollpolitik.

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E-Zigaretten und Tabakerhitzer haben Effekte, die – anders als beim Tabakrauch – noch nicht aus Langzeitbeobachtungen bekannt sind, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage.

E-Zigaretten und Tabakerhitzer haben Effekte, die – anders als beim Tabakrauch – noch nicht aus Langzeitbeobachtungen bekannt sind, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage.

© Robert F. Bukaty/AP/dpa

Berlin. Die Bundesregierung plant keine dauerhaften Verkaufsverbote für Tabakprodukte. Stattdessen setze sie in ihrer Tabakkontrollpolitik auf „einen Mix aus strukturellen und verhaltenspräventiven Maßnahmen zur Reduzierung des Rauchens“, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag.

Die Fragesteller verweisen auf entsprechende Ankündigungen der Regierungen in Frankreich und Großbritannien. Dort wurde unter anderem als Ziel der Politik eine „tabakfreie Generation“ ausgegeben.

Doch die Bundesregierung plane aktuell keine gesetzgeberischen Initiativen in diesem Bereich. Zuletzt Anfang 2022 war in Deutschland die Besteuerung von Tabakwaren und neuartigen Tabak- und Raucherzeugnissen neu gefasst worden. Weitergehende Erhöhungen der Tabaksteuer seien nicht geplant, heißt es.

„E-Zigaretten keine Produkte zur Tabakentwöhnung“

Ausdrücklich skeptisch fällt die Einschätzung der Regierung zu E-Zigaretten aus. Diese könnten aus Sicht der Regierung mit Blick auf die öffentliche Gesundheit nicht „im Sinne einer Schadensminimierung empfohlen werden“. E-Zigaretten und Tabakerhitzer hätten Effekte, die – anders als beim Tabakrauch – „noch nicht aus Langzeitbeobachtungen bekannt sind“.

Das Aerosol von E-Zigaretten enthalte gesundheitsschädliche Substanzen, „auch wenn die Menge der Schadstoffe unter üblichen Gebrauchsbedingungen im Vergleich zu Tabakrauch geringer ist“, heißt es in der Regierungsantwort. Entsprechend handele es sich bei E-Zigaretten auch nicht um „zertifizierte, wirksamkeits- und sicherheitsgeprüfte Medizinprodukte zur Tabakentwöhnung“. (fst)

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