Unregelmäßigkeiten
Regierung wirft KBV unprofessionelles Wirtschaften vor
Bei der Finanzierung von Immobilien der KBV soll es zeitweilig zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein. Finanzieller Schaden sei nicht entstanden, heißt es von der KBV.
Von Anno Fricke
BERLIN. Barauszahlungen im Geschäftsverkehr, ein Sparkassenkredit ohne Genehmigung des Gesundheitsministeriums, Geldanlagen an der Rechtsaufsicht vorbei und weitere Formfehler: Beim Aufbau des Immobilienbestandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) scheint es zu Unregelmäßigkeiten gekommen zu sein.
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Grünen hervor.
Unzulässig war ferner ein durch eine Prüfung des Bundesversicherungsamtes aufgedeckter Sonderhaushalt, mit dem die KBV ein Trainee-Programm finanziert haben soll.
Die KBV hat Versäumnisse und Fehler eingeräumt. "Es ist kein finanzieller Schaden entstanden", sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl der "Ärzte Zeitung".
Die Wurzeln der Vorgänge reichen zurück in die Zeit vor 2005, als die KBV noch ehrenamtlich geführt wurde. Inzwischen hat die KBV auf Anraten des Bundesversicherungsamtes eine Innenrevision eingerichtet.
Bender: Noch viele Fragen offen
Für die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Birgitt Bender, sind auch nach der Recherche der Bundesregierung noch viele Fragen offen.
Es bleibe zum Beispiel unklar, ob ein Mieterdarlehen der KBV an die APO Immobiliengesellschaft mbH & Co. Objekt Berlin KG wirtschaftlich sinnvoll sei.
Die KBV hat die Gesellschaft 2010 von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank gekauft.
Mit den laut Regierungsantwort inzwischen auf 60 Millionen Euro angewachsenen Darlehen - inzwischen an die eigene Tochtergesellschaft - versucht die KBV, die Mieten für ihre beiden Gebäude am Herbert-Lewin-Platz und gegenüber in der Wegelystraße gering zu halten. Die Bau- und Grundstückskosten für die beiden Gebäude beliefen sich auf rund 58 Millionen Euro.
Das Mieterdarlehen hat die KBV dem Gesundheitsministerium erst mit jahrelanger Verzögerung zur Genehmigung vorgelegt. Laut dem Regierungspapier wäre das Mieterdarlehen im Vorfeld genehmigungspflichtig gewesen, hat das BVA festgestellt.
Körperschaften wie der KBV schreibt das Vierte Sozialgesetzbuch vergleichsweise genau vor, wie sie ihr Geld anlegen dürfen. Obwohl die KBV ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen eingeschaltet hat, um Licht in die Angelegenheit zu bringen, dauert die Prüfung im Ministerium nun schon seit einem Jahr an.
Aushebeln der Aufsicht?
Auch ein Sparkassenkredit wurde freihändig eingeholt. In einem Schreiben an das Gesundheitsministerium, das "Spiegel Online" räumt KBV-Chef Dr. Andreas Köhler ein, dass man vorher hätte um Erlaubnis fragen müssen.
Unprofessionell scheint zeitweise auch der Zahlungsverkehr abgelaufen sein. So haben die Prüfer Barauszahlungen in beträchtlicher Höhe festgestellt. Vorgeschrieben sind bargeldlose Überweisungen.
Wie viel Geld wann und wofür bar ausbezahlt wurde, ist bislang nicht bekannt. Aus dem Ministerium verlautet dazu, dass die Rechtmäßigkeit dieser Vorgänge nicht in Frage gestellt werde, lediglich die Form.
Birgitt Bender mahnt an diesen Stellen konkretere Antworten an. Sie unterstellt, dass die KBV versuche, durch die Verlagerung von Teilen ihrer Geschäftstätigkeit auf private Tochterunternehmen die Aufsichtsfunktion des Gesundheitsministeriums gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechts auszuhebeln.
Es sei politisch zu entscheiden, wie der Gesetzgeber damit umgehen solle, sagte Bender am Montag.