Präventionsgesetz

Rückenwind für mehr Kooperation

Das Präventionsgesetz stärkt die Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld - und damit auch am Arbeitsplatz. Das Ziel: Engere Zusammenarbeit von Rentenversicherung, Krankenkassen und Unfallversicherung.

Von Susanne Werner Veröffentlicht:
Auch "normale" Arbeiter sind oft Stress und Kummer im Arbeitsalltag ausgeliefert. Diesen soll das Präventationsgesetz helfen.

Auch "normale" Arbeiter sind oft Stress und Kummer im Arbeitsalltag ausgeliefert. Diesen soll das Präventationsgesetz helfen.

© Arpad Nagy-Bagoly / Fotolia

In Sachen Gesundheit am Arbeitsplatz steht künftig eine engere Verzahnung ins Haus. So sollen Gesetzliche Rentenversicherung (DRV), Krankenversicherung (GKV) und Unfallversicherung (GUV) in den Unternehmen verstärkt zusammenarbeiten. Das besagt die Bundesrahmenempfehlung zum Präventionsgesetz, die die Nationale Präventionskonferenz vorgelegt hat.

Das Handlungsfeld "Gesund leben und arbeiten" ist darin als eines von drei Zielen formuliert. Vorgesehen ist, den Arbeitsschutz, das Eingliederungsmanagement und die Gesundheitsförderung im Betrieb systematisch zu institutionalisieren und miteinander zu verzahnen. Dazu seien, so heißt es in dem Dokument, nicht nur die vorhandenen Strukturen zu nutzen.

"Unabdingbar" sei auch, relevante Beteiligte wie beispielsweise die Betriebsärzte frühzeitig einzubeziehen. GKV, GUV und DRV sollen sich zudem wechselseitig über die Vorhaben in einem Betrieb informieren sowie den jeweils anderen Partner bei Bedarf und "im Benehmen mit dem Betrieb" einbinden.

Neuer Grundsatz "Prävention vor Reha vor Rente"

Mit dem Präventionsgesetz, das im Juli 2015 in Kraft getreten ist, verändert sich zunehmend auch die klassische Reha. Der Grundsatz "Reha vor Rente" werde verstärkt in "Prävention vor Reha vor Rente" erweitert, sagte Gundula Roßbach, Direktorin der DRV Bund, beim Reha-Kolloquium im Frühjahr.

Seit 2009 hat die DRV den gesetzlichen Auftrag, präventive Angebote im Sinne einer "Risiko-Prävention" aufzubauen. Rund 200 Angebote seien seither entwickelt, etwa 4350 Männer und Frauen bislang erreicht worden, erklärt Marion Kalwa, Dezernentin bei der DRV Bund.

Das DRV-Rahmenkonzept zur Prävention von 2012 setzt auf die Klassiker der Gesundheitsförderung: Die Teilnehmenden reflektieren den eigenen Lebensstil, erfahren, wie sie sich gesünder ernähren können, trainieren Ausdauer und Kraft.

Sie lernen, mit Stress und seelischen Belastungen umzugehen, und üben sich in Entspannungstechniken. "Die Pilotprojekte sind mittlerweile umfassend evaluiert worden. Jetzt wollen wir die bewährten Angebote flächendeckend ausrollen", sagt sie.

Gesundheitsförderung für "normale" Erwerbstätige

Das Präventionsgesetz rückt verstärkt jene Erwerbstätigen in den Blick, die zwar keinen Reha-Bedarf haben, jedoch belastenden Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind. Sie sollen vor allem über die Werks- und Betriebsärzte erreicht werden.

Ein Modell, wie GKV und DRV bei der Prävention künftig Hand in Hand arbeiten können, ist das Präventionsprogramm "Plan Gesundheit". Die DRV Rheinland und die Pronova BKK haben es gemeinsam entwickelt und 2011 an drei Chemiestandorten gestartet. Der zentrale Baustein des Programms ist die Kombination aus Gruppentraining und Begleitung durch einen "Präventionsmanager".

Die Initial- und Trainingsphase zu Beginn findet unter der DRV-Regie in einer ambulanten Reha-Einrichtung statt. Der Präventionsmanager steht den Teilnehmenden in den folgenden mehrmonatigen Bestätigungs- und Eigenverantwortungsphasen zur Seite und wird von GKV-Seite gestellt und finanziert.

Betriebsärzte sollen den richtigen Weg weisen

Während die GKV laut Bundesrahmenempfehlung vor allem die Unternehmen dabei unterstützen soll, Strukturen für innerbetriebliche Gesundheitsförderung aufzubauen und entsprechende Prozesse auf den Weg zu bringen, steht die "Vernetzung und aktive Zusammenarbeit mit Haus-, Werks- und Betriebsärzten" explizit auf der To-do-Liste der DRV. Experten gehen davon aus, dass Werks- und Betriebsärzte noch mehr als Lotsen und Berater gebraucht werden, die ihre Klienten zwischen präventiver Gesundheitsförderung, ambulanter Versorgung, Arbeitsmedizin und Rehabilitation die richtigen Wege weisen.

Dabei bietet das Präventionsgesetz nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) sogar die Chance, die bestehenden arbeitsmedizinischen Strukturen auch für allgemeine Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zu nutzen - etwa, wenn es darum geht, für die Notwendigkeit von Impfungen zu sensibilisieren (die "Ärzte Zeitung" berichtete).

Dr. Agnes Evenschor-Ascheid, Arbeitsmedizinerin vom Medizinischen Zentrum der StädteRegion Aachen, sieht im Gesetz jedoch vor allem die Chance, die betriebliche Gesundheitsförderung in den Unternehmen zu intensivieren. "Wir müssen Mitarbeiter und Arbeitgeber davon überzeugen, dass frühzeitige präventive Angebote und Maßnahmen besser sind als lange Arbeitsunfähigkeitszeiten", sagt sie.

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Kommentare
Thomas Georg Schätzler 28.06.201611:36 Uhr

Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld? - Nicht für Vertragsärzte!

Wir GKV-Vertragsärzte/-innen sind bei der "engeren Zusammenarbeit von Rentenversicherung, Krankenkassen und Unfallversicherung" nicht vorgesehen. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) haben das offensichtlich verschlafen?

Die "Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz nach § 20d Abs. 3 SGB V" schließen jeglichen medizinischen Sachverstand aus:
"Mitglieder mit Stimmrecht: •
- GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Krankenkassen (2 Sitze)
- GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Pflegekassen (2 Sitze)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (je 1 Sitz)
- Deutsche Rentenversicherung Bund (2 Sitze)"
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2016/Praevention_NPK_BRE_verabschiedet_am_19022016.pdf

Besonders subtil ist diese verwaltungstechnische Formulierung: "Im Falle einer angemessenen finanziellen Beteiligung der Unternehmen der privaten Krankenversicherung an Programmen und Projekten im Sinne dieser Bundesrahmenempfehlungen erhält der Verband der privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) e.V. einen Sitz mit Stimmrecht".

Ist das etwa der Hintergrund, weshalb Vertragsärzten für ihre täglichen Primär-, Sekundär- und Tertiärpräventionsbemühungen insbesondere in der hausärztlichen Praxis keinerlei Honorar bekommen sollen?

Dazu aus dem Bundesministeriums für Gesundheit (BMG): "Die ärztliche Präventionsempfehlung ... stellt für die Krankenkassen eine wichtige Grundlage für die Entscheidung über die Gewährung von Leistungen zur primären Prävention im Individualfall dar". Und weiter: "Dafür erhalten die Ärzte kein zusätzliches Honorar – ihnen entstehe als vertraglichen Leistungserbringern kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand". Ohne einen Gedanken daran zu verschwenden, dass dies zusätzliche Mehrarbeit mit bedarfs-, krankheits- und versorgungs-adaptierten ä r z t l i c h e n Untersuchungs- und Diagnosemaßnahmen bedeutet.

Das wäre natürlich ganz anders, wenn wir Ärztinnen und Ärzte ebenso wie der Verband der privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) e.V. vorab einige Millionen € in "Programme und Projekte im Sinne dieser Bundesrahmenempfehlungen" einzahlen würden? Doch dann könnte endlich mit § 299a und § 299b StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen gegen Ärzte ermittelt und vorgegangen werden!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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